Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016

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Studienrat:
Hallo restore,

von einer Kollegin weiß ich, dass sie für ihre Familiengerichtstermine immer Sonderurlaub gewährt bekam.
Da du ja nicht an der Terminentscheidung mitwirken kannst und es sich um ein staatliches Organ handelt, denke ich, auch in deinem Falle wird es Sonderurlaub dafür geben.

Besten Erfolg, drücke dir die Daumen!

LehrerinHM:
Und? Hast du Urlaub bekommen und bist bei der Verhandlung dabei?

Sind eigentlich  auch - ich nenne sie mal -  „Prozessbeobachter“ von der GEW oder Beamtenverbänden dabei und „schauen, ob alles mit rechten Dingen zugeht“? Das Urteil hat laut Regierungsangabe Relevanz für fast 30.000 niedersächsische Beamtinnen und Beamte. Da solltest du vielleicht wirklich nicht alleine sitzen?!

_restore:
Ja, habe Urlaub bekommen.

GEW, Philologen und NBB hatte ich vorher ja schon mehrmals angeschrieben. Die interessiert es nicht bzw. sie verstehen die Problematik nicht.

Alleine sitze ich da aber nicht, mein Anwalt ist ja dabei.

LehrerinHM:
Na dann viel Erfolg für morgen.

Frag mal nach, ob das NLBV Bescheide ohne Widerspruch nicht doch nochmal überarbeiten will ;-)

_restore:
Der Termin war heute. Wir haben unsere Argumente vorgebracht, das NLBV seine und jetzt abwarten. Urteilsverkündung kann zwei Wochen dauern...

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