Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016
ME:
Ich bin so gespannt auf das Urteil. Hat das NLBV denn irgendwas sinnvolles vorgebracht?
Übrigens habe ich ein Gespräch mit der Personalsachbearbeiterin gehabt. Sie meinte, dass selbst wenn ein positives Urteil gefällt wird, es keine Auswirkung auf andere Widersprüche haben wird. Jedes Gericht entscheidet anders. Und alle bisher gelaufenen Günstigkeitsprüfungen werden nicht wieder aufgerollt. Da verliert man doch jegliches Vertrauen in unser Rechtssystem :-X
Studienrat:
Hey hey,
also laut unserem Bundespräsidenten steht unser Rechtssystem weltweit an der Spitze.
Das wollen wir doch nicht anzweifeln, oder?
Studienrat:
Eine Frage noch an Restore: Warum fand deines Erachtens noch eine mündliche Verhandlung statt?
Geht der Sachverhalt nicht aus den Stellungnahmen und der damit verbundenen Gesetzgebung hervor?
Oder haben Gerichte keine Zeit mehr zu lesen?
Welchen Stellenwert hat das schriftliche Wort?
_restore:
--- Zitat von: Studienrat am 29.05.2020 08:05 ---Eine Frage noch an Restore: Warum fand deines Erachtens noch eine mündliche Verhandlung statt?
Geht der Sachverhalt nicht aus den Stellungnahmen und der damit verbundenen Gesetzgebung hervor?
Oder haben Gerichte keine Zeit mehr zu lesen?
Welchen Stellenwert hat das schriftliche Wort?
--- End quote ---
Mein Anwalt meinte auch, dass es eigentlich ohne Verhandlung entschieden werden könnte (wie wohl die meisten Verfahren am Verwaltungsgericht). Ich schätze, die Richterin hatte sich zwar eingelesen, aber noch nicht abschließend entschieden. Von daher bin ich echt gespannt auf das Urteil. Aber irgendwie kann es nur zu meinen/unseren Gunsten ausfallen, oder?! Irgendwie wurde zwar Paragraph 71 als Gegenargument ist Spiel gebracht, aber dürfte eigentlich nicht passen, da es dort ja nur um das Ablesen des Grundgehalts geht und nicht um die anfängliche Einstufung.
Studienrat:
Ich hoffe, dass es zu deinen Gunsten ausfällt.
Du bist der Präzedenzfall, wofür ich hier mal im Namen aller ein Dank ausspreche.
Dann auch noch in der Hauptstadt entschieden.
Obgleich jeder für sich selbst kämpfen muss und nichts übertragen wird,
es ist trotzdem richtungsweisend. Bei mir wird es laut Anwältin auch eine mdl. Verhandlung geben.
Im Oktober warte ich dann 2 Jahre auf den Termin.
Drücke dir die Daumen! Lass von dir hören.
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