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Vorweggewährung von Stufen nach §16,5 TV-L
Lothar57:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.01.2019 14:52 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 15.01.2019 08:00 ---Also was meine Erfahrungen angeht: Es gibt AG, die das machen, im Bereich IT schon eher, damit man die Stufe 3 Hürde reisen kann und das Entgelt attraktiver macht.
Ich kenne auch Fälle, die mit einem neuen Arbeitsvertrag wedelten und dann flugs entsprechendes Entgelt bekommen haben und auch Fälle die dann abgeblitzt sind.
--- End quote ---
Noch konkreter?Ich persönlich und mir bekannt:
2x Eingruppierung in die EG13S5 nach AG Wechsel (auch von außerhalb des öDs)
Erhalt der Eg13s6 plus 20% der Stufe 2 weil der AG den MA behalten wollte.
Sprung von Eg12S2 auf die S4 wegen Abwanderungsgedanken
gleiches bei mehreren EG11ern.
Lief alles unter Deckung/Gewinnung/Bindung qualifizierten Personals.
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Danke. In welchem Bundesland war das und bei welcher öffentlichen Institution?
MoinMoin:
Sachsen-Anhalt, Berlin, Niedersachsen, BY, RP, BB, NRW dort kenne ich Fälle direkt persönlich, andere Länder nur indirekt durch Gespräche.
Institutionen: Quer durch alle Gassen. Landes-Mittelbehörden, (Uni-)Kliniken, Forschungsinstitute, Polizei, Bundesbehörden...
Ob es dir Hilft? wohl nicht, es ist halt immer eine Frage ala: Wenn der AG will, dann kann er auch, wenn das Interesse an der Person groß genug ist, dann kann er erst Recht, wenn er Pech hat, ist er nur zu langsam 8)
MoinMoin:
Ach ja: Und es ist keine Vorweggewährung einer Stufe, sondern ein Zulage in Höhe einer Stufe, oftmals auch widerruflich ausgestallten. Im Gegensatz zur Stufenlaufzeitverkürzung nach §17
Lothar57:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.01.2019 15:48 ---Sachsen-Anhalt, Berlin, Niedersachsen, BY, RP, BB, NRW dort kenne ich Fälle direkt persönlich, andere Länder nur indirekt durch Gespräche.
Institutionen: Quer durch alle Gassen. Landes-Mittelbehörden, (Uni-)Kliniken, Forschungsinstitute, Polizei, Bundesbehörden...
Ob es dir Hilft? wohl nicht, es ist halt immer eine Frage ala: Wenn der AG will, dann kann er auch, wenn das Interesse an der Person groß genug ist, dann kann er erst Recht, wenn er Pech hat, ist er nur zu langsam 8)
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NRW auch? Mir liegt eine Aussage vor, dass das Finanzministerium NRW die Anwendung des Paragraphen untersagt habe. Genau diese Behauptung möchte ich verifizieren. Ich wär für nähere Infos daher dankbar.
Tagelöhner:
Meines Wissens nach gibt es zumindest in meinem Bundesland zur Anwendung des Vorweggewährungsparagraphen als auch zur Bestimmung der Stufenlaufzeitverkürzung direkte Anwendungs-/Durchführungshinweise des Finanzministeriums für die untergeordneten Behörden.
Mir wurde erzählt, dass hierbei Kontingente genehmigt werden, und die Behörde dann entscheiden kann, wer im Personalkörper zu den Begünstigten gehört. Diese Kontingente sind aber sehr klein, so dass diese Vorweggewährungen sicherlich auch zum Teil nur deswegen durchgeführt werden, damit sich der öffentliche Arbeitgeber seitens der Gewerkschaften und Personalräte nicht dem Vorwurf aussetzen lassen muss, er würde von tariflichen Bestimmungen zu Gunsten seiner Beschäftigten keinen oder zu wenig Gebrauch machen.
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