Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorweggewährung von Stufen nach §16,5 TV-L
Spid:
Auch aus wechselseitigen Ansprüchen - das ist das Wesensmerkmal eines Arbeitsverhältnisses. Gibt es eine Anspruchsgrundlage?
Skedee Wedee:
--- Zitat von: TV-Ler am 15.01.2019 08:37 ---Entspricht derartiges den üblichen Umgangssitten?
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Sofern sich der Arbeitgeber bei einer Kann-Regelungen mit angreifbaren Auskünften zu weit aus dem Fenster lehnt und er dem Arbeitnehmer eine Klagemöglichkeit einräumt, ist Schweigen manchmal die bessere Option.
MoinMoin:
--- Zitat von: TV-Ler am 15.01.2019 08:37 ---Also: Der AN hat ein Begehr, stützt sich dabei auf eine Kannregelung aus dem Tarifvertrag und der AG soll dies mit Schweigen beantworten dürfen? Entspricht derartiges den üblichen Umgangssitten?
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Nein, natürlich nicht, deswegen mein Verweis auf das Mitarbeitergespräch.
Hier ist der Raum, in dem ein AN seine Wünsche an den AG einbringt und man darüber informell reden kann.
Daraus erwächst dann eine einvernehmliche Handlung, wie z.B. der Wunsch des Vorgesetzten, dass man doch bitte diesem AN eine Zückerlie geben solle, damit er bleibt.
Ob und in welcher Form, der AG dann seine Achtung oder Missachtung der Wünsche dieser beiden Arbeitnehmer zum Ausdruck bringt, bedarf es doch keines Rechtsrahmens, sondern, wie du ja richtig sagst, hängt es von dem Umgang ab.
Und wenn ein AG aus Vereinfachungsgründen pauschal sagt: Wir sehen derzeit keinen Bedarf für die Anwendung dieser Regelungen, ohne seitenlange Begründungen zu schreiben, dann ist das für mich auch ok. Es obliegt ja mir, dann meine Schlüsse und Konsequenzen zu ziehen.
Lothar57:
Danke schon mal für Eure unterschiedlichen Einschätzungen. Ich wäre vor allem an konkreten Erfahrungen mit dem §16,5 interessiert.
MoinMoin:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.01.2019 08:00 ---Also was meine Erfahrungen angeht: Es gibt AG, die das machen, im Bereich IT schon eher, damit man die Stufe 3 Hürde reisen kann und das Entgelt attraktiver macht.
Ich kenne auch Fälle, die mit einem neuen Arbeitsvertrag wedelten und dann flugs entsprechendes Entgelt bekommen haben und auch Fälle die dann abgeblitzt sind.
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Noch konkreter?Ich persönlich und mir bekannt:
2x Eingruppierung in die EG13S5 nach AG Wechsel (auch von außerhalb des öDs)
Erhalt der Eg13s6 plus 20% der Stufe 2 weil der AG den MA behalten wollte.
Sprung von Eg12S2 auf die S4 wegen Abwanderungsgedanken
gleiches bei mehreren EG11ern.
Lief alles unter Deckung/Gewinnung/Bindung qualifizierten Personals.
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