Du musst die Voraussetzungen prüfen!
Hier wurde schon richtig gesagt, dass Du ohne Studium nur als "Sonstiger" oder über die FG 2 kommen kannst.
Hier nochmal die geforderten Merkmale:
E10 FG1
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
E10 FG 2
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
E11 FG 1
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu ei-nem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
E11 FG2
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Das gilt selbstverständlich nur, wenn Du hier im richtigen Forum bist und es tatsächlich um den Bereich VKA geht.
Beim Bund gibt es in E10 keine zweite FG.