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Frage Eingruppierung IT

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lololo02:
Hallo zusammen,

ich bin bei uns der IT Administrator. Laut der neuen Entgeltordnung steht folgendes für EG 10 vermerkt:

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben

Jetzt meine Frage. Ich bin Verwaltungsfachwirt. Mache aber seit 7 Jahren jetzt die Systemadministration (alleine).

Ab wann greift der Punkt:

"sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben"

Also gibt es irgendwo einen Kommentar dazu, wieviel Jahre Erfahrung man hierfür braucht?

Bin aktuell in EG 9b eingruppiert.

Würde mich über eure Hilfe freuen.

Viele Grüße

Lars73:
Es gibt keinen definierten Zeitraum.

Es müssen entsprechende Kenntnisse (die auch eine ähnliche Verwendungsbreite erlauben) vorliegen.

Erläuterungen zum sonstigen Beschäftigten finden sich ggf. hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/181119_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf

Hattest Du auf den Antrag nach E9c verzichtet oder geht der Arbeitgeber davon aus, dass die Tätigkeit keine E10 ist? Der sonstige Beschäftigte spielt ja nur eine Rolle wenn du entsprechende Tätigkeiten hast.

lololo02:
Die 9c würde es wohl ich Bereich IT nicht geben sondern nur die 9b. Der Arbeitgeber meint glaube ich, dass es keine EG 10 wäre. Wobei man sagen muss, dass ich die IT komplett alleine mache (Bin der einzigste Mitarbeiter in der IT).
Mache also von Server/Client Verwaltung bis hin zu Hardware/Softwarebeschaffung alles alleine.

MoinMoin:
Bevor du dir Gedanken über sonstige Beschäftigte machst, solltest du dir im klaren sein, wo deine auszuübenden Tätigkeiten liegen.
Wenn es eine E10 Fg1 Stelle ist, dann hättest du Anspruch auf E9c (da die nächst niedrigere EG)
Andererseits könnte dir dein AG eine Zulage gewähren,wenn er von Dir überzeugt ist.

Und wenn es Eg10 Fg2 ist, dann EG10, da keine persönlichen Voraussetzugnen notwendig sind. (Oder irre ich mich da?)

Lars73:
Wenn dein Arbeitgeber davon ausgehen würde, dass du die Aufgaben nach E10 bist aber wegen fehlender persönlicher Eignung (kein sonstiger Beschäftigter/kein Studium) wäre es E9c.

Wenn dies nicht der Fall ist sind es zwei Baustellen. Durchsetzen, dass es E10 ist und durchsetzen das du die Kenntnisse und Erfahrungen eines sonstigen Beschäftigten im Tarifsinne hast. Wobei ja auch noch die Frage der E10 Fallgruppe 2 zu betrachten ist.

Je nach Verlauf der Überleitung in die neue Entgeltordnung ggf. noch das Problem des fehlenden Antrags.

Wobei man aus dem bisherigen nicht ableiten kann welche Eingruppierung korrekt wäre.

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