Dabei geht es durch die Bank um eine Erhöhung von EG11 nach EG12.
Sorry, doch das ist nur Wunschdenken einiger Personen. Mir ist bekannt, dass Kommunen teilweise abgesehen haben, die verschiedenen Datenverarbeitungs-Tarifverträge zur Eingruppierung zu verwenden; die VKA erlaubte dies ausdrücklich. Entsprechend wurden die auszuübende Tätigkeiten nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert. Das bedeutet, eine EG 11 nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen festgestellt wurde, nicht zwangsläufig aufgrund eines § 29b TVÜ-VKA quasi "automatisch" in die EG 12 höhergruppiert wurde.
Eher im Gegenteil, bei uns im Hause fanden sich die meisten Stellen in EG 10, EG 11 wieder als Sachbearbeiter. Teamleiter waren vorher EG 12 und sind es jetzt bzw. EG 13 - abhängig von den Unterstellungsverhältnissen.
Höchstens herausgehobene Sonderaufaufgaben bei Sachbearbeitern rechtfertigen EG 12, EG 13.
Najaaaaaa……..
Du hast recht, dass es durchaus erlaubt war, für die Bewertung der Tätigkeiten in der IUKT die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, vor allem, weil die alten EDV-BAT-Merkmale und Fallgruppen veraltet und teilweise nicht mehr anwendbar waren.
Jetzt allerdings gibt es völlig neue Tätigkeitsmerkmale, die angewandt werden müssen, wenn ein Antrag gestellt wurde, oder wenn eine Neueinstellung erfolgt. Die alten Eingruppierungen haben nur dann Bestand, wenn kein Antrag gestellt wurde.
Mit den neuen Merkmalen wollten die Tarifparteien auch tatsächlich eine Verbesserung für die Beschäftigten in diesem Bereich erzielen.
Hier ein Beispiel: Zur Erreichung der E11 waren vorher die "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" erforderlich. Nach der neuen EGO reichen "Besondere Fachkenntnisse ODER eine "fachliche Weisungsbefugnis".
Die "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" taucht erst in der E12 wieder auf.
An solchen Beispielen kann man den Willen der Tarifparteien deutlich erkennen.
Leider gibt es noch keine Urteile zu den neuen Merkmalen um zu erkennen, ob die Gerichte diesen implizierten Willen auch so anerkennen.
Als Faustformel kann man tatsächlich sagen alte Gruppierung +1. Aber wie gesagt, das werden die Gerichte entscheiden müssen.