Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigungsfrist für AN

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Lars73:

--- Zitat von: DiVO am 21.01.2019 08:35 ---Ich gehe davon aus, dass es sich bei deinem Vertrag um einen Standardvertrag handelt und du nicht alle Punkte individualvertraglich geregelt hast. In diesem Fall behandelt die aktuelle Rechtsprechung solche Standardverträge wie Allgemeinde Geschäftsbedingungen und für diese gilt laut BGB eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

--- End quote ---
Soweit ein Bezug zum TV-L enthalten ist gilt die Kündigungsfrist dort und nicht die im BGB.

Ansonsten kommt es darauf an was im Arbeitsvertrag zur Kündigung steht und ob die Regelung wirksam ist.

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