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ALG2 Antrag

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Organisator:
Verheiratete dürfen nicht besser oder schlechter gestellt werden, als Paare, die nicht verheiratet sind.

Da hier ein Standard-Fall vorliegt (zwei Partner wohnen zusammen), nimmt das Job-Center zunächst eine Lebensgemeinschaft an. Dies bedeutet auch, dass der eine für den anderen finanziell einstehen muss.
Aus Sicht des Job-Centers wird also geprüft, wie hoch das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ist, und wie hoch die Alg2-Ansprüche wären.

Ganz praktisch für dich zum Rechnen:
Warmmiete + 2 Regelsätze + notwendige Kosten (z.B. Bahnkarte, Versicherungen) im Vergleich zu Deinem Einkommen. Wenn Du also (pi mal Daumen) 1.700,-- € oder mehr Einkommen hast, wirds nix mit Alg2 für den Partner.

Regelungen wie "mindestens ein Jahr zusammenwohnen", "aus einem Topf wirtschaften" gibt es nicht. Es läge am Antragssteller zu beweisen, dass es keine Lebensgemeinschaft ist. Trifft hier aber nicht zu, Dean schreibt von "Partner", nicht Mitbewohner oder so.

Dean:
Vielen lieben Dank für die Antworten.

LG

Kat:

--- Zitat von: Dude23 am 16.01.2019 06:58 ---Platin hat recht. Das Jobcenter unterstellt offenbar erst mal, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft zusammen wirtschaftet. Vermutlich hat er dich als Partner im Antrag angegeben, denn normalerweise wird diese Bedarfsgemeinschaft bei Unverheirateten erst automatisch unterstellt, wenn man ein Jahr zusammen zusammengelebt hat. Soweit bei euch eine getrennte Haushaltsführung stattfindet, solltet ihr das dem Jobcenter schriftlich mitteilen.

--- End quote ---

FAlsch und ein modernes Märchen. Es wird gleich unterstellt, wenn man sagt, daß man mit jemandem zusammenlebt. Ein Probejahr oder ähnlcihes gibt es nicht.

Solitair:
Im Prinzip kannst du dir das Zusammensuchen auch sparen. Denn wenn du nicht grad in einer der untersten EGs bist wird es wahrscheinlich darauf hinaus laufen, dass das JC eh sagt, dass dein Gehalt für euch beide reicht und nichts zahlen.

Schokobon:
Schnell noch ein paar Kinder nachlegen dann klappts auch mit dem Anspruch ;D

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