Eine Abwesenheitsvertretung reicht in der Regel nicht aus, da sie nicht genügend Zeitanteile bei den Arbeitsvorgängen bringt. Kann aber auch schon mal anders sein.
In dem von dir genannten Fall wäre es grds. so, dass du dass dir zustehnde tarifliche Entgelt einfordern müsstest. Einen Antrag auf Höhergruppierung gibt es nicht (mehr), aufgrund der tarifautomatik ist man immer in der richtigen Entgeltgruppe eingruppiert.
In der Praxis wird dennoch (insb. bei Kommunen) häufig eine Höhergruppierung beantragt, oder "Überprüfung der Eingruppierung". Führt oft zum Ziel, ist aber tarifrechtlich nicht normiert...