Gibt es die Möglichkeit sich die Gruppierung/Stufe aus einer Beschäftigung bei der T-Systems(teilstaatlich) für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst anerkennen zu lassen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Ebenfalls bei bestehender Möglichkeit: Gibt es Regelungen zu Unterbrechungen der Tätigkeit (mit/ohne Fortbildung), bzw. "Verfallszeiten" bis zur Aufnahme der neuen Tätigkeit im öffentlichen Dienst?