Hallo an Alle,
ich wurde am 15. April 2018 zu einer anderen Stadt versetzt, wo ich eine Planstelle mit A9 besetze.
Nun ein paar Hintergrundinfos:
- am 13.04.2018 Beförderung in A8
- am 16.04.2019 Anrecht auf Zulage laut §59 Landesbesoldungsgesetz, ab dem 13. Dienstmonat
- am 01.07.2019 Stufensteigerung
Ab dem 16.04.2019 habe ich ein Anrecht auf eine Zulage für die höherwertige Tätigkeit oder könnte vielleicht sogar befördert werden. Wie sieht es denn nun in meinem Fall aus? Wenn ich die Zulage erhalte, kann ich ja ohne weiteres die Stufensteigerung mitnehmen. Was ist denn wenn ich vorher Befördert werde, gibt es da Nachteile mit der Stufensteigerung? Das z.B. die Zeit für die Stufensteigerung nach der Beförderung bei null anfängt und ich drei Jahre verliere?!?
Viele Fragen, habe auch einiges im Forum gelesen, aber leider hierzu nichts gefunden. Danke jetzt schon mal für Eure antworten!