Autor Thema: [NW] Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9  (Read 10274 times)

Corumlu

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Hallo an Alle,

ich wurde am 15. April 2018 zu einer anderen Stadt versetzt, wo ich eine Planstelle mit A9 besetze.

Nun ein paar Hintergrundinfos:
- am 13.04.2018 Beförderung in A8
- am 16.04.2019 Anrecht auf Zulage laut §59 Landesbesoldungsgesetz, ab dem 13. Dienstmonat
- am 01.07.2019 Stufensteigerung

Ab dem 16.04.2019 habe ich ein Anrecht auf eine Zulage für die höherwertige Tätigkeit oder könnte vielleicht sogar befördert werden. Wie sieht es denn nun in meinem Fall aus? Wenn ich die Zulage erhalte, kann ich ja ohne weiteres die Stufensteigerung mitnehmen. Was ist denn wenn ich vorher Befördert werde, gibt es da Nachteile mit der Stufensteigerung? Das z.B. die Zeit für die Stufensteigerung nach der Beförderung bei null anfängt und ich drei Jahre verliere?!?  ::)

Viele Fragen, habe auch einiges im Forum gelesen, aber leider hierzu nichts gefunden. Danke jetzt schon mal für Eure antworten! ;)
« Last Edit: 26.01.2019 03:23 von Admin2 »

Skedee Wedee

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Antw:Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9
« Antwort #1 am: 17.01.2019 13:15 »
1. Es gibt 16 Landesbesoldungsgesetze, sollen wir uns eines aussuchen? Welches Bundesland?

2. Seit wann verlieren Beamte bei einer Beförderung die Stufe?

Corumlu

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Antw:Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9
« Antwort #2 am: 17.01.2019 15:05 »
1. Es gibt 16 Landesbesoldungsgesetze, sollen wir uns eines aussuchen? Welches Bundesland?

2. Seit wann verlieren Beamte bei einer Beförderung die Stufe?
Sorry, mein Fehler.
zu 1) Ich bin aus NRW
zu 2) wenn ich das wüsste, wäre dieser Beitrag nicht entstanden!  ;D

Skedee Wedee

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Antw:Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9
« Antwort #3 am: 17.01.2019 15:29 »
zu 1) Ich bin aus NRW
zu 2) wenn ich das wüsste, wäre dieser Beitrag nicht entstanden!  ;D

Kein Problem.  :)

§ 29 LBesG NRW beschreibt die Stufen und deren Berechnung. Es wäre mir neu, dass Stufen verloren gehen. Aber man weiß ja nie, was andere Bundesländer so treiben... Auch in NRW (so wie meines Wissens überall) bleiben die Stufen erhalten und es wird auch nichts auf Null gesetzt, also kannst Du beruhigt Deine Zulage und die anschließende Stufensteigerung erhalten. Die Zulage entfällt natürlich bei einer Ernennung (Beförderung) zum Amtsinspektor.

Corumlu

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Antw:Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9
« Antwort #4 am: 17.01.2019 15:54 »
Besten Dank, guck mir mal den § 29 LBesG NRW an

Seppel84

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Antw:[Allg] Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9
« Antwort #5 am: 23.01.2019 08:35 »
Irgendwie macht das doch kein Sinn.

Es gibt keine A8 mit Zulage, sondern nur A9 mit Zulage.

Also erst A9 werden und dann kannst du die Zulage bekommen oder ist das in NRW anders?

was_guckst_du

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Antw:Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9
« Antwort #6 am: 23.01.2019 08:36 »
Besten Dank, guck mir mal den § 29 LBesG NRW an

...warum erst jetzt?  ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Gerda Schwäbel

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Antw:[Allg] Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9
« Antwort #7 am: 23.01.2019 11:50 »
Irgendwie macht das doch kein Sinn. ...
Sie haben den Sachverhalt missverstanden. Hier geht es nicht um eine Amtszulage, sondern um eine Zulage nach § 59 LBesG NRW, der mit "Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes" überschrieben ist.

Corumlu

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Antw:Stufensteigerung nach Beförderung von A8 zu A9
« Antwort #8 am: 25.01.2019 09:00 »
Besten Dank, guck mir mal den § 29 LBesG NRW an

...warum erst jetzt?  ::)
Durch die Masse an Gesetzen, Verordnungen und §, die miteinander kumulieren, hatte ich den Überblick verloren.