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Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)

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yamato:

--- Zitat von: Lothar57 am 28.02.2019 15:14 ---30 Monate Laufzeit wird es mit Sicherheit nicht geben. Denn dann würden die nächsten Tarifverhandlungen in der wärmeren Jahreszeit geführt. Bei sommerlichen Temperaturen lassen sich vermutlich mehr AN mobilisieren für einen Warnstreik, als bei winterlichen Minusgraden.

--- End quote ---

Nicht nur das, die Verhandlungen würden auch zu nah an die nächste Bundestagswahl im (vermutlich) September 2021 rankommen. Das könnten die Gewerkschaften ausnutzen und es auf echte Streiks ankommen lassen, die dann direkt um die Wahl stattfinden. Das wäre den Politikern (Auch den Landespolitikern) ein zu großes Risiko

Arno-Nühm:
Gibt’s eigentlich schon was neues von der Verhandlungsfront zu berichten?

Oder haben sie sich mal wieder verschanzt und stellen sich bis Freitagnacht tot, um dann - wie aus dem Nichts heraus, ein Ergebnis zu präsentieren!?  ;D

MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 27.02.2019 17:03 ---Da es da aber weder einen AG noch einen AN noch die Erfordernis einer Arbeitsleistung noch eine Entlohnung für diese gibt, ist ein solcher Vergleich eben sehr wohl ausgeschlossen.

--- End quote ---
Unsinn (insbesondere mathematisch gesehen), alles eine Frage der Parametrisierung und Normierung. Nur weil man von falschen Vergleichsparametern (ja, der eine wird für eine durchschnittliche Arbeitsleistung bezahlt, der andere für die reine Anwesenheit)  ausgeht, heißt das doch nicht, dass solche Dinge nicht vergleichbar sind.

Spid:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.03.2019 08:07 ---
--- Zitat von: Spid am 27.02.2019 17:03 ---Da es da aber weder einen AG noch einen AN noch die Erfordernis einer Arbeitsleistung noch eine Entlohnung für diese gibt, ist ein solcher Vergleich eben sehr wohl ausgeschlossen.

--- End quote ---
Unsinn (insbesondere mathematisch gesehen), alles eine Frage der Parametrisierung und Normierung. Nur weil man von falschen Vergleichsparametern (ja, der eine wird für eine durchschnittliche Arbeitsleistung bezahlt, der andere für die reine Anwesenheit)  ausgeht, heißt das doch nicht, dass solche Dinge nicht vergleichbar sind.

--- End quote ---
Das ist unzutreffend. Neben dem Umstand, daß Beamte nicht für ihre Anwesenheit bezahlt werden, sondern vielmehr entpsrechend ihres Amtes alimentiert werden (weder Anwesenheit noch Arbeitsleistung sind relevant), schriebst Du:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.02.2019 16:27 ---Jedweder Bruttovergleich hinken ja ebenso (eigentlich hinken alle Vergleiche), wenn man nicht das Gesamtpaket, das ein AG dem AN für seine Arbeitsleistung als Entlohnung zur Verfügung stellt, vergleicht.

--- End quote ---

Das Gesamtpaket, das ein AN von seinem AG als Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhält, kann nur dann verglichen werden, wenn es AG, AN und Entlohnung für Arbeitsleistung gibt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 01.03.2019 08:15 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.03.2019 08:07 ---
--- Zitat von: Spid am 27.02.2019 17:03 ---Da es da aber weder einen AG noch einen AN noch die Erfordernis einer Arbeitsleistung noch eine Entlohnung für diese gibt, ist ein solcher Vergleich eben sehr wohl ausgeschlossen.

--- End quote ---
Unsinn (insbesondere mathematisch gesehen), alles eine Frage der Parametrisierung und Normierung. Nur weil man von falschen Vergleichsparametern (ja, der eine wird für eine durchschnittliche Arbeitsleistung bezahlt, der andere für die reine Anwesenheit)  ausgeht, heißt das doch nicht, dass solche Dinge nicht vergleichbar sind.

--- End quote ---
Das ist unzutreffend. Neben dem Umstand, daß Beamte nicht für ihre Anwesenheit bezahlt werden, sondern vielmehr entpsrechend ihres Amtes alimentiert werden (weder Anwesenheit noch Arbeitsleistung sind relevant), schriebst Du:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.02.2019 16:27 ---Jedweder Bruttovergleich hinken ja ebenso (eigentlich hinken alle Vergleiche), wenn man nicht das Gesamtpaket, das ein AG dem AN für seine Arbeitsleistung als Entlohnung zur Verfügung stellt, vergleicht.

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Das Gesamtpaket, das ein AN von seinem AG als Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhält, kann nur dann verglichen werden, wenn es AG, AN und Entlohnung für Arbeitsleistung gibt.

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Stimmt. Ist ja auch eine falsche Annahme das vergleichen zu wollen. Und widerlegt mitnichten die Aussage, dass man etwas vergleichen kann.

Ein möglicher Ansatz (in diesem Umfeld) wäre:
 So erhalten beide Vergleichsgruppen im Laufe eines Monates eine Summe X € von einer Stelle Y (warum auch immer: für Ihrer Existienz oder ....) auf ein Konto überwiesen.  Das inkl. einige weiterer Korrekturfaktoren ist vergleichbar. Sogar mathematisch.
Ob und Was man alles versucht in das Vergleichsmodell einzurechen (Sozialleistungen, Versicherungsleistungen, gefühlte Sicherheit, ...) und wie es zu bewerten ist, sei dahingestellt.
Ob dann hinterher etwas als Vergleich rauskommt was einem hilft, ebenfalls.
Und solange es Ttägikeitsbereiche gibt, die sowohl von TBs als auch Beamten ausgeübt werden (können) ist mEn der Vergleich sogar statthaft.

Etwas abstrakter Formuliert: Was wenn es keine Beamten gäbe im öD oder umgekehrt keine TBs.
Beides denkbar und umsetzbar. Es zwingt niemanden einen Staat Beamtum überall einzusetzten oder TBs nicht überall einzusetzen. Insofern könnte man somit soweit gehen und komplett durchrechnen, was eine Umsetzung dieser beiden (ins extreme gedachte) Modelle unter den aktuellen Regluarien (TV/Alimentation) kostet.

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