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Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
Dude23:
--- Zitat von: was_guckst_du am 01.03.2019 09:05 ---...der soll ein vernünftiges Angebot machen...wenn er Pakete schnüren will, soll er sich bei DHL melden ;D
--- End quote ---
Das hab ich mir auch gedacht ;D
HSVOstfriese:
Das wird ganz einfach verkauft und nur die Vorteile werden genannt:
Rückwirkend zum 01.01.19 gibt es 2,01 % mehr
01.01.2020 nochmal 1,9 %
Dieser Erfolg musste natürlich teuer erkauft werden. So wird die Jahressonderzahlung auf höchstens 75 % runtergefahren. Eine neue E9b wird es nicht geben, da es in den Kommunen und beim Bund ja weniger Mitarbeiter gibt und die daher viel mehr verdienen müssen als die Landesbediensteten.
Und schon jubeln alle freudig, insbesondere die TdL *ironie aus*
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 01.03.2019 08:51 ---Selbstverständlich widerlegt es die Aussage - man ist an diesem Vergleich gehindert aus dem gleichen Grund, warum man die Flugeigenschaften einer Boeing 747 nicht mit denen eines fliegenden Teppichs vergleichen kann. Es gibt keinen fliegenden Teppich und genausowenig gibt es bei Beamten einen AN der von seinem AG ein Gesamtpaket als Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhält, weil es sowohl am AG als auch am AN als auch an einer Entlohnung für Arbeitsleistung fehlt.
--- End quote ---
Schade, dass du meinen Erläuterungen nicht folgen wolltest.
PS: Man kann diese Flugeigenschaften miteinander vergleichen. Schmeissen den Teppich aus einem Fenster und er fliegt. Hilfsweise, bastel eine Motor mit Propeller dran und er fliegt weiter.
PPS
Es gibt Beamte, die machen was für einen Dienstherren und sie bekommen Geld
Es gibt TB die machen das gleiche (aus der Sicht der Tätigkeit) für einen Arbeitgeber und bekommen Geld.
Finde die Überdeckungen und parametriesiere die Leistungen, fällt dir schwer, mir auch, geht aber.
Alternative: Analysiere alle Aufgaben die eine Dienststelle hat und übersetzte diese in AV und finde die EG die dieser entspricht (und umgekehrt in Richtung Beamte) schon hast du auch hier einen Vergleich. Geht nicht? Natürlich müßte man hier und da einige Selbstbeschränkungen die sich der "Betreiber" der Dienststelle (Staat?) unterworfen hat auflösen.
Spid:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.03.2019 12:04 ---
--- Zitat von: Spid am 01.03.2019 08:51 ---Selbstverständlich widerlegt es die Aussage - man ist an diesem Vergleich gehindert aus dem gleichen Grund, warum man die Flugeigenschaften einer Boeing 747 nicht mit denen eines fliegenden Teppichs vergleichen kann. Es gibt keinen fliegenden Teppich und genausowenig gibt es bei Beamten einen AN der von seinem AG ein Gesamtpaket als Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhält, weil es sowohl am AG als auch am AN als auch an einer Entlohnung für Arbeitsleistung fehlt.
--- End quote ---
Schade, dass du meinen Erläuterungen nicht folgen wolltest.
PS: Man kann diese Flugeigenschaften miteinander vergleichen. Schmeissen den Teppich aus einem Fenster und er fliegt. Hilfsweise, bastel eine Motor mit Propeller dran und er fliegt weiter.
PPS
Es gibt Beamte, die machen was für einen Dienstherren und sie bekommen Geld
Es gibt TB die machen das gleiche (aus der Sicht der Tätigkeit) für einen Arbeitgeber und bekommen Geld.
Finde die Überdeckungen und parametriesiere die Leistungen, fällt dir schwer, mir auch, geht aber.
Alternative: Analysiere alle Aufgaben die eine Dienststelle hat und übersetzte diese in AV und finde die EG die dieser entspricht (und umgekehrt in Richtung Beamte) schon hast du auch hier einen Vergleich. Geht nicht? Natürlich müßte man hier und da einige Selbstbeschränkungen die sich der "Betreiber" der Dienststelle (Staat?) unterworfen hat auflösen.
--- End quote ---
Dir geht die Logik ab. Einen fliegenden Teppich kann man nicht aus dem Fenster schmeisse, weil es keine fliegenden Teppiche gibt. Somit hat er auch keine Flugeigenschaften und es gibt auch keine Möglichkeit, ihn mit Motor/Propeller auszustatten.
Und auch wenn es Beamte geben mag, die etwas für ihren Dienstherrn tun, erhalten sie dafür kein Geld. Sie werden einzig und allein entsprechend ihres Amtes - das in einem Zusammenhang zu einer bestimmten Tätigkeit stehen kann, aber nicht muß - alimentiert, und zwar unabhängig davon, ob sie überhaupt einer Tätigkeit tatsächlich oder rechtlich nachgehen oder nachgehen sollen. Mithin fehlt es in beiden von Dir dargestellten Alternativen an einem Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Entlohnungspaket. Genau genommen fehlt es bereits an diesem.
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 01.03.2019 12:39 --- Mithin fehlt es in beiden von Dir dargestellten Alternativen an einem Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Entlohnungspaket.
--- End quote ---
Nein, Blackboxbehörde erledigt Dinge und es wird dafür Geld ausgegeben. Die innere Struktur (nur Beamte/TBler oder Mischlinge) und warum einer was macht ob er es machen müßte etc. ist irrelvant und nur von akademischen juristischer Natur.
Dafür werden entweder X Beamte eingesetzt oder y TB.
Kraft das faktischen besteht dort ein Zusammenhang (Aufgabe der Blackboxbehörde). Ein Beamter macht was, ein Beamter bekommt Geld überwiesen. Das Bindeglied ist und bleiben Tätigkeiten (warum auch immer), die erledigt werden (von wem auch immer) und dass dafür Geld ausgegeben wird (wieviel auch immer).
PS: Doch per meiner Definition existieren somit fliegenden Teppiche die mit eine Boing verglichen werden kann. Alles eine Frage der Parametrisierung und Definitionen.
Ist wie in der Mathematik: Da kann ich auch ein System entwickeln, so dass 7+9 = 10 ist.
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