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Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)

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Spid:
Natürlich ist das nur eine Frage der Definition - man kann zu einem Hubschrauber auch Teppich sagen und schon fliegt er. Führt aber Gespräche ad absurdum, wenn man feststehende Begriffe nicht so verwendet, wie sie üblicherweise verwendet werden. Zudem unterliegst Du einem ökologischen Fehlschluß, wenn Du hinsichtlich Deiner Black Box Behörde derart argumentierst. Da es keinen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Alimentation auf Individualebene gibt, kannst Du einen solchen nicht über die Aggregatebene konstruieren - zumindest nicht dann, wenn Du anschließend wieder die Individualebene vergleichen möchtest.

MoinMoin:
Wer sagt denn dass ich es zwingend auf die Individualebene zurückführen möchte.
Bei Tarifrunden geht es ja auch nicht um die Individualebene.
Und es ist natürlich juristisch richtig, bzgl. Kosten einer Behörde aber irrelvant, wenn man sagt, dass ein Beamter nicht für auszuübenden Tätigkeiten Geld bekommt.
Denn eine Behörde kostet Geld und das will ein Politker verwalten. Auch wenn dort keine oder nur Beamten drin sitzten.

Spid:
Das mußt Du zwangsläufig, wenn Du Vergütungspakete anhand von Tätigkeit vergleichen wolltest.

BeamterBR:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.03.2019 14:27 ---Wer sagt denn dass ich es zwingend auf die Individualebene zurückführen möchte.
Bei Tarifrunden geht es ja auch nicht um die Individualebene.
Und es ist natürlich juristisch richtig, bzgl. Kosten einer Behörde aber irrelvant, wenn man sagt, dass ein Beamter nicht für auszuübenden Tätigkeiten Geld bekommt.
Denn eine Behörde kostet Geld und das will ein Politker verwalten. Auch wenn dort keine oder nur Beamten drin sitzten.

--- End quote ---

Fall 1:

In Behörde A sitzen zwölf Beamte mit der Besoldungsgruppe A9 auf A12 Planstellen. In Behörden B sitzen zwölf Beamte mit der Besoldungsgruppe A12 auf A12 Planstellen. Behörde A und Behörde B haben den gleichen Aufgabenbereich und die gleichen Tätigkeiten sollen auf den Planstellen ausgeübt werden.

Wie willst du die Personalkosten vergleichen ohne auf die Individualebene zu kommen?

Fall 2:
Die gleichen Mitarbeiter auf den gleichen Planstellen in Behörden A und B aus Fall 1. Diesmal hat Behörde A und Behörde B andere Aufgaben. Die Tarifangestellten in Behörde A mit den gleichen Aufgaben und Tätigkeitszuschnitten sind aufgrund ihrer auszuübenden Tätigkeiten in EG 12 eingruppiert. Die Tarifangestellten in Behörde B mit den gleichen Aufgaben und Tätigkeitzuschnitten sind aufgrund ihrer auszuübenden Tätigkeiten in EG 9 eingruppiert.

WIE soll man zwischen Beamten und Angestellten in diesen Fällen irgendwas vergleichen? Es ist nicht vergleichbar.

Noch verrückter wird das Ganze wenn die Beamten aus Fall A in Behörde B alle verheiratet sind und 4 Kinder haben.

marco.berlin:
Ich versteh die Diskussion hier nicht. Natürlich kann ich einen TB mit E11, Tätigkeit X, mit einem Beamten A12, Tätigkeit X in der gleichen Dienststelle miteinander vergleichen. Warum auch nicht!? Ich kann alles mit allem vergleichen! Die Frage ist nur, welchen Erkenntnisgewinn man dadurch erzielt.

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