Das Bundesversorgungsreformgesetz vom 20.07.1957 sah vor, dass die Beamtengehälter ab
1957 um sieben Prozent gekürzt wurden, um den dadurch entstandenen Betrag für die spätere Versorgung der Beamten zu verwenden. Von 1957 bis 2007 soll ein (theoretischer) Betrag von einer Billion Euro zustande kommen, mit Arbeitgeberanteil entsprechend Rentenrecht sogar 2 Billionen Euro. Dieser Betrag wurde nirgendwo verbucht, sondern verschwand in den öffentlichen Haushalten.
Seit Jahren wird die Besoldungsanpassungen zum Aufbau einer Versorgungsrücklage jährlich 0,2 % reduziert.
Rechnet man die Prozente zusammen kommt man auf einen ähnlichen Wert wie jeder andere Arbeitnehmer.
Das Problem ist nur wie erwähnt, dass der Staat, sprich die Politiker, das Geld anders verwendet haben.