Selbstverständlich widerlegt es die Aussage - man ist an diesem Vergleich gehindert aus dem gleichen Grund, warum man die Flugeigenschaften einer Boeing 747 nicht mit denen eines fliegenden Teppichs vergleichen kann. Es gibt keinen fliegenden Teppich und genausowenig gibt es bei Beamten einen AN der von seinem AG ein Gesamtpaket als Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhält, weil es sowohl am AG als auch am AN als auch an einer Entlohnung für Arbeitsleistung fehlt.
Schade, dass du meinen Erläuterungen nicht folgen wolltest.
PS: Man kann diese Flugeigenschaften miteinander vergleichen. Schmeissen den Teppich aus einem Fenster und er fliegt. Hilfsweise, bastel eine Motor mit Propeller dran und er fliegt weiter.
PPS
Es gibt Beamte, die machen was für einen Dienstherren und sie bekommen Geld
Es gibt TB die machen das gleiche (aus der Sicht der Tätigkeit) für einen Arbeitgeber und bekommen Geld.
Finde die Überdeckungen und parametriesiere die Leistungen, fällt dir schwer, mir auch, geht aber.
Alternative: Analysiere alle Aufgaben die eine Dienststelle hat und übersetzte diese in AV und finde die EG die dieser entspricht (und umgekehrt in Richtung Beamte) schon hast du auch hier einen Vergleich. Geht nicht? Natürlich müßte man hier und da einige Selbstbeschränkungen die sich der "Betreiber" der Dienststelle (Staat?) unterworfen hat auflösen.