Die Besonderheit hier ist, dass der politische Entscheidungsträger gleichzeitig auch der AG ist und dieser hat Kraft seiner Wassersuppe erst den Rahmen geschaffen (hier "Brennpunktschulen"), um eine Höhergruppierung zu ermöglichen.
Wie Spid schon sagte, das kann er damit nicht.
Es wird nunmehr vorausgesetzt, dass die Tätigkeit an besagten Schulen "schwieriger" sei, als an "normalen" Schulen.
Es wird nunmehr von dem AG akzeptiert, dass es so ist. Das es vorher schon so war, wird auch von dir immer noch ausgeblendet. Oder sind von heute auf morgen, also über Nacht zum 1.8. dort ein anderes Klientel aufgeploppt und plötzlich sind es "schwierige" Schulen? Sicher nicht.
Insofern sehe ich hier quasi eine konstruierte Tarifautomatik seitens des AG bzw Land Berlin.
Ich sehe hier eine elegante Verschleierung von vorher schon existierenden Tatsachen, die zu einer höheren Eingruppierung geführt haben, aber vom AG nicht gezahlt wurden. Und die Betroffenen "feiern" den großzügigen AG.
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage hätte möglicherweise diesen Zustand auch vor dem 1.8. korrigiert. Geld ist aber nun futsch. Allein für eine Stufenfeststellung könnte es ich jetzt noch lohnen, festzustellen, dass die HG schon vor dem 1.8. stattgefunden hat. Oder?