Bei Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber müssen bis zu 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden (man beginnt also bei Stufe 3 der Entgeltgruppe), darüber hinaus kann der neue Arbeitgeber förderliche Zeiten anerkennen, dieses sollte man vor Vertragsabschluss klären, damit es dann keine Enttäuschung gibt.