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[NW] Besoldung von Beamten mit zwei Kindern

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BStromberg:

--- Zitat von: Krazykrizz am 18.01.2019 22:57 ---Die Berichterstatterin der Kammer hat gewechselt, Bewegung ins Verfahren gebracht und - einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt: 22.02.2019, 9:30 Uhr in Saal 240 des VG Düsseldorf (Az. 26 K 1609/16).

--- End quote ---

Danke für die Info. Halt uns mal auf dem Laufenden... wenn du magst, kannst du mir den Klagegegenstand mit auszugsweiser Begründung deiner Position gerne auch per PN oder Mail zukommen lassen; hört sich interessant an.

Erwägst du im Falle eines für dich unbefriedigenden Ergebnisses die Bemühung des nächsten Instanzenzuges?

Kollegiale Grüße!

Krazykrizz:
Die Argumentation hatte ich im alten Forum ausführlich dargestellt. Leider alles weg.  :(

Also, in aller Kürze:

Beamte mit Ehepartner und zwei Kindern sind nach der Rechtsprechung des BVerfG seit Jahrzehnten nicht mehr überalimentiert.

Kürzungen der Besoldung treffen sie schlimmer als Single-Beamte. Gleiches gilt für Beihilfeeinschnitte und die Arbeitszeiterhöhung.

Der Gesetzgeber (hier NRW) hat die prozeduralen Pflichten (tatsächliche und rechtliche Entwicklungen müssen beobachtet werden, ggf. ist das Besoldungsgesetz zu ändern, Änderungen müssen begründet werden) nicht beachtet. Beispiel: Grundgehälter werden um 2% ,mindestens aber Fixbetrag (hier 75 EUR) erhöht, Familienzuschläge ausschließlich prozentual um 2%. Der kinderlose Beamte erhält deshalb mehr (nämlich 2,2%) dazu als der mit Familie.

"Kleine" Beamte haben kaum mehr (oder sogar weniger) Geld als "Hartz-IV"-Empfänger. Wenn die Minimalbesoldung angehoben werden muss (absolutes Abstandsgebot), wirkt sich das auch auf die darüber liegenden Besoldungsgruppen aus (relatives Abstandsgebot), damit weiterhin die Wertigkeit der Ämter abgebildet wird.

TonyBox:
OK und was ist dann das geklagte Ziel?

Würde dann das Grundgehalt für alle angehoben oder nur für den Personenkreis "Verheiratet & 2 Kinder +" oder müsste sich das dann jeder in dieser Konstellation selber einklagen?

Gruß

Tony

Krazykrizz:

--- Zitat von: TonyBox am 25.01.2019 08:02 ---OK und was ist dann das geklagte Ziel?

Würde dann das Grundgehalt für alle angehoben oder nur für den Personenkreis "Verheiratet & 2 Kinder +" oder müsste sich das dann jeder in dieser Konstellation selber einklagen?
--- End quote ---

Das Ziel ist: mehr Geld.

Der Weg dahin ist Aufgabe des Gesetzgebers. Aus meiner Sicht könnten die Grundgehälter abgesenkt und die Familienzuschläge erhöht werden (dann würde ich selbst später weniger Geld bekommen). Denkbar wäre auch eine 100%-Beihilfe für die Familienangehörigen. Oder gesonderte Besoldungsbestandteile, z. B. für die KiTa-Gebühren. Oder eine Kindergrundsicherung für alle Familien. Oder eine Steuerentlastung für Erwerbstätige mit Kindern. Oder, oder, oder...

Es gibt so viele Lösungsmöglichkeiten. :)

LehrerInNRW:
Schön, dass du auch wieder an Bord bist und danke für die Arbeit

Da wird der Ordner mit den Widersprüchen ja noch dicker  ;D

Ich hoffe, dass es nicht auf eine Kürzung der Grundbesoldung rausläuft. Das würde dich nicht beliebter machen.

Vielleicht irgendwann mal mehr Geld fürs 2. und vielleicht irgendwann mal mehr Geld fürs 3.

Der schnöde Mammon wartet auf mich und meine Tochter bekommt doch noch ihr Einhorn  ;D

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