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E8 im Bürgeramt gerechtfertigt?
Squix:
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 22.01.2019 07:42 ---
--- Zitat von: Fugazi am 21.01.2019 15:12 ---Es ist schon interessant wenn sich MA im Bürgeramt von ihrer doch schon hohen E 8 höhergruppieren lassen wollen.
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Du meinst, gemäß Sachverhaltsschilderung, von ihrer nicht ganz so hohen E6 auf E8?
Abgesehen davon, dass wohl nur vor Ort anhand der tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten entschieden werden kann, in welcher EG sie letztlich eingruppiert sind, haben auch MA im Bürgeramt ein Recht dazu, ihre EG korrekt feststellen zu lassen, wenn sie die Korrektheit der gegenwärtigen Ansicht ihres Arbeitgebers anzweifeln.
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Für diese Feststellung ist aber weder ein Forum, noch ein "Antrag auf Höhergruppierung" geeignet. So sicher ist sich der TE sicher auch nicht. Der Post wäre sonst eher hinfällig.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Squix am 22.01.2019 07:52 ---Für diese Feststellung ist aber weder ein Forum, noch ein "Antrag auf Höhergruppierung" geeignet. So sicher ist sich der TE sicher auch nicht. Der Post wäre sonst eher hinfällig.
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Das ist klar, für so etwas ist weder dieses noch ein anderes Forum oder überhaupt Dr. jur. Intar Ned geeignet.
Ich sehe allerdings auch nichts Verwerfliches daran, mal bei den hier versammelten Experten nachzuhorchen, wie diese das sehen oder nachzufragen, welche Vorgehensweise die sinnvollste wäre, gerade wenn man sich nicht sicher ist.
Landsknecht:
--- Zitat von: carrie am 20.01.2019 17:57 ---Hallo,
Verwaltungsfachangestellte arbeitet in einem Bürgeramt.
Aufgaben:
- Gewerbean-/-um-/abmeldungen
- Verkauf von: Wanderkarten, Ortsplänen, Fahrkarten Busse und Bahnen, Biobeuteln, Faltcontainer
- Herausgabe + z. T. Beratung von und zu: Müllkalender, Sperrmüllkarten, gelben Säcken, Prospekte, Flyer, Infomaterial über die Kommune, Antragsformulare (Wohngeld, Einkommensteuer, Betreuungskosten ...)
- Fundbüro
- Führerscheinanträge
- Fischereischeine
- Vermietung von Bürgerhäusern
- Telefonzentrale
- Postein- und -ausgang
- Hundean-/-um-/-abmeldungen
- Meldeauskünfte
- Anträge und Herausgabe (vorläufige) Personalausweise
- Anträge und Herausgabe Reisepässe
- Anträge und Herausgabe Kinderpässe
- Anträge und Herausgabe Expresspässe
- An- und Ummeldungen
- Presseangelegenheiten in Bezug auf das amtliche Veröffentlichungsblatt
- Führung der entsprechenden Kasse (bei Barzahlungen)
- erste Anlaufstelle für Beschwerden jeglicher Art
- Benutzung von Dienstsiegeln
- Unterschriften-/Zeichnungsbefugnis vorhanden
- BMG, PAauswG ... beinhalten Kann-Regelungen (Ermessensspielräume) - innerhalb der maximalen Laufzeit, können vorläufige Ausweise, Expresspässe befristet ausgestellt werden
- Antrags-/SB-Bearbeitung bei Auskunftssperren (Wird eine erteilt? Fals ja, wie lange - bis max. zwei Jahre?!)
- Führen von drei verschiedenen Kassen
- Bedienung EC-Kartengerät
- Bedienung Auslesegeräte Personalausweise, Reisepässe
- Bestellung Ausweise, Pässe
...
Rechtfertigen diese Aufgaben eine E8?
Falls ja, wie formuliert man am besten einen entsprechenden Antrag auf Höhergruppierung?
Gibt es vielleicht sogar eine Art Protokollerklärung zur Entgeltordnung TVöD VKA, aus der sowas hervorgeht?
Dankeschön.
GLG
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Bei uns in den Bürgerämtern sind solche Stellen nach langem Hickhack in E7 eingruppiert worden. Manche die noch zusätzlich Wohngeldanträge bearbeiten in E8. Wohl auch mit dem Hintergrund, dass die vielen Teilzeitstellen bei Neuausschreibungen immer schwerer zu besetzen waren.
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