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Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TV-L)

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MoinMoin:
Die "Beurteilungspflicht" gibt es auch nicht landesweit.
Und wie kommst du darauf, dass du mit einer B Beurteilung auch nur annähernd überdurchschnittlich bist?
Ich denke da wird das FM nicht mitspielen.

mentho:

--- Zitat von: MoinMoin am 25.01.2019 07:37 ---Und wie kommst du darauf, dass du mit einer B Beurteilung auch nur annähernd überdurchschnittlich bist?
Ich denke da wird das FM nicht mitspielen.

--- End quote ---
Genau das möchte ich ja wissen... ich halte mich für gar nix- ich wollte wissen, ob die Möglichkeit damit in Betracht kommen könnte.

MoinMoin:

--- Zitat von: mentho am 25.01.2019 08:30 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 25.01.2019 07:37 ---Und wie kommst du darauf, dass du mit einer B Beurteilung auch nur annähernd überdurchschnittlich bist?
Ich denke da wird das FM nicht mitspielen.

--- End quote ---
Genau das möchte ich ja wissen... ich halte mich für gar nix- ich wollte wissen, ob die Möglichkeit damit in Betracht kommen könnte.

--- End quote ---
Also für einen Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TV-L) muss man eine überdurchschnittliche Leistung erbringen, damit der AG diese kann Regelung anwenden kann.
Wenn du der einzige mit B bist und alle anderen C dann könnte man eine überdurchschnittliche Leistung im Verhältnis zu den Kollgen sehen, allerdings keine absolut überdurchschnittliche Leistung, weil dann würde man ja ein A erhalten.
Hinzukommt, dass nach den TdL Durchführungshinweisen, für die Anwendung nur die Leistung in der aktuellen Stufe berücksichtigt werden soll und man somit min. 50% der Stufenlaufzeit hinter sich haben müsste.
Anderseits hörte ich mal (Flurfunk), dass das FM nur nach mehrfacher A Bewertung einen Einsatz von §17 in Erwägung ziehen würde.
Den logischen und logistischen Fehler bei dieser "Beamten" denke darf jeder für sich entdecken.

mentho:

--- Zitat von: MoinMoin am 25.01.2019 10:08 ---
--- Zitat von: mentho am 25.01.2019 08:30 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 25.01.2019 07:37 ---Und wie kommst du darauf, dass du mit einer B Beurteilung auch nur annähernd überdurchschnittlich bist?
Ich denke da wird das FM nicht mitspielen.

--- End quote ---
Genau das möchte ich ja wissen... ich halte mich für gar nix- ich wollte wissen, ob die Möglichkeit damit in Betracht kommen könnte.

--- End quote ---
Also für einen Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TV-L) muss man eine überdurchschnittliche Leistung erbringen, damit der AG diese kann Regelung anwenden kann.
Wenn du der einzige mit B bist und alle anderen C dann könnte man eine überdurchschnittliche Leistung im Verhältnis zu den Kollgen sehen, allerdings keine absolut überdurchschnittliche Leistung, weil dann würde man ja ein A erhalten.
Hinzukommt, dass nach den TdL Durchführungshinweisen, für die Anwendung nur die Leistung in der aktuellen Stufe berücksichtigt werden soll und man somit min. 50% der Stufenlaufzeit hinter sich haben müsste.
Anderseits hörte ich mal (Flurfunk), dass das FM nur nach mehrfacher A Bewertung einen Einsatz von §17 in Erwägung ziehen würde.
Den logischen und logistischen Fehler bei dieser "Beamten" denke darf jeder für sich entdecken.


--- End quote ---
Danke für die Antwort. Also Einzelfall und wenn es nicht passt, dann findet man schon immer einen Grund, etwas nicht zu machen.
Mir passt es nicht, dass bei Beamten dabei zu 99% eine Beförderung herausspringt und das Tarifpersonal bei gleicher Beurteilung in die Röhre guckt. Dann soll man den Sch... beim Tarif einfach sein lassen...

Chrilleger:
hi mentho,

genau meine Meinung. Eine Art Willkürparagraph der rein alibimässig da drin steht.

Applaus!!!!!!!!!!!!!!!!

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