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Verdienstbescheinigung

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Spid:
Normen sollte man immer in ihrer Gesamtheit lesen. Der selektiv zitierte Normstummel eröffnet keinen eigenständigen Anspruch, sondern steht in einem unauflösbaren Zusammenhang zum Rest des Absatzes.

MarkusCS:

--- Zitat von: Spid am 22.01.2019 21:52 ---Normen sollte man immer in ihrer Gesamtheit lesen. Der selektiv zitierte Normstummel eröffnet keinen eigenständigen Anspruch, sondern steht in einem unauflösbaren Zusammenhang zum Rest des Absatzes.

--- End quote ---

Das mag ja sein, ich kann aber leider nicht deuten, worauf sich die Aussage bezieht.

Spid:
Auf Deinen gelöschten Beitrag zwischen den beiden von @Lars73. Wer Beiträge löscht, auf die bereits geantwortet wurde, ist eine niederträchtige Wurst. Schönes Leben, Hilfe bekommst Du hier keine mehr.

MarkusCS:

--- Zitat von: Spid am 23.01.2019 05:51 ---Auf Deinen gelöschten Beitrag zwischen den beiden von @Lars73.

--- End quote ---
Den gab es bereits vor deinem Beitrag nicht mehr. Ich habe den Beitrag nicht löschen wollen, ich weiß auch nicht, wie ich das gemacht habe, weil ich diese Funktion nicht sehe. Ist passiert, kann ich nicht ändern, tut mir Leid.

--- Zitat ---Wer Beiträge löscht, auf die bereits geantwortet wurde, ist eine niederträchtige Wurst.
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Bestimmt hast du recht. Wer Beiträge auf gelöschte Beiträge schreibt um eine Reaktion zu provozieren und dann Leute beleidigt... was für einen Titel bekommt denn so jemand von dir?

--- Zitat ---Schönes Leben, Hilfe bekommst Du hier keine mehr.
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Von Dir erwarte ich das nach allem, was man hier so liest, sowieso nicht, deswegen stell ich dich auf stumm. Geht bestimmt irgendwo. Schönes Leben ebenfalls.

D-x:
An sich sollte es für den Arbeitgeber kein Problem sein, die Abrechnungsbelege noch einmal aus der Software zu erzeugen, abgesehen davon, dass die womöglich auch irgendwo in Papierform oder in einem elektronischen Archiv als PDF schlummern.

Ggf. prüfenswert wäre, ob die ausgehändigten Belege der EBV (Entgeltbescheinigungsverordnung) entsprechen. Sofern das nicht der Fall ist, könntest Du (auch für die fraglichen Zeiträume) ebensolche Belege verlangen.

Hintergrund: Einige Abrechnungssoftwareprodukte geben einen Standard-Beleg aus, auf dem alle wichtigen Angaben stehen, und der entsprechend verständlich ist. Die EBV verlangt aber weitere Angaben, die in der Praxis selten gebraucht werden. Dadurch werden diese Dokumente wahlweise länger (mehr als eine Seite) oder unübersichtlicher, sodass nicht alle Arbeitgeber generell diese Belege zur Verfügung stellen, sondern nur auf Aufforderung.

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