Die Gültigkeitsbeginn des neuen Tarifvertrages wird ja voraussichtlich auf den 01.01.19 gelegt.
Sollte die stufengleiche Höhergruppierung vereinbart werden, stellt sich mir folgende Frage:
Hat jemand, der auf Basis des derzeit gültigen Tarifvertrages bspw. zum 15.01.19 von EG14/4 nach EG15/3 höhergruppiert wurde, einen Anspruch auf Korrektur der Eingruppierung in EG15/4?