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Antrag nach § 29 b TVÜ-VKA

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BenQ5:

--- Zitat von: Ingo am 30.01.2019 16:18 ---
... daher sieht das bei uns genau so aus wie bei BenQ5
BenQ5, wie geht's denn aktuell bei Dir weiter?

Gruß Ingo

--- End quote ---

Bei uns ist das quasi genau so...nicht das wir noch in der selben Behörde arbeiten  :D Wir werden Monat für Monat vertröstet, Stellenbeschreibungen sind aber auch noch nicht alle gefertigt. Von daher weiter warten. Das Warten stört mich aber auch nicht, ich weiß aber jetzt schon, dass der AG keine Höhergruppierung vornehmen wird, weil es nicht gewollt ist. Derzeitige Bezahlung ist schon hoch genug, Gesamtgefüge im Haus beachten, usw....bin gespannt ob und wie es überhaupt offiziell begründet wird. Klagemöglichkeit im Anschluss wird diskutiert, ist aber immer eben so eine Sache. Zumal niemand wirklich rechtsfehlerfrei eine andere Auffassung begründen kann und dies vor Gericht vertreten will. Eingruppierungsfeststellungsklagen sind selten und gehen fast immer zugunsten der AG aus.

Gemeindefuzzi:

--- Zitat von: BenQ5 am 01.02.2019 12:48 ---
... daher sieht das bei uns genau so aus wie bei BenQ5
BenQ5, wie geht's denn aktuell bei Dir weiter?

Bei uns ist das quasi genau so...nicht das wir noch in der selben Behörde arbeiten  :D Wir werden Monat für Monat vertröstet, Stellenbeschreibungen sind aber auch noch nicht alle gefertigt. Von daher weiter warten. Das Warten stört mich aber auch nicht, ich weiß aber jetzt schon, dass der AG keine Höhergruppierung vornehmen wird, weil es nicht gewollt ist. Derzeitige Bezahlung ist schon hoch genug, Gesamtgefüge im Haus beachten, usw....bin gespannt ob und wie es überhaupt offiziell begründet wird. Klagemöglichkeit im Anschluss wird diskutiert, ist aber immer eben so eine Sache. Zumal niemand wirklich rechtsfehlerfrei eine andere Auffassung begründen kann und dies vor Gericht vertreten will. Eingruppierungsfeststellungsklagen sind selten und gehen fast immer zugunsten der AG aus.

--- End quote ---

Genau DAS ist aber das Problem!
Viele (nicht alle und auch nicht die meisten) AG "wähnen sich deshalb in Sicherheit" und bescheißen schlichtweg ihre AN!
Wenn man Recht will, muss man es ggf auch einklagen.
Gerade im Bereich IT und bei den Ingenieuren, haben sich die Tätigkeitsmerkmale teilweise so eklatant geändert, dass sogar so mancher Fachanwalt Schwierigkeiten hat, diese zu interpretieren.
Und bis die Gerichte eine eindeutige Tendenz vorgeben, bleibt somit nur das Klagen.




MoinMoin:

--- Zitat von: BenQ5 am 01.02.2019 12:48 ---Zumal niemand wirklich rechtsfehlerfrei eine andere Auffassung begründen kann und dies vor Gericht vertreten will. Eingruppierungsfeststellungsklagen sind selten und gehen fast immer zugunsten der AG aus.

--- End quote ---
Weil eben oftmals schlecht vorbereitet vom AN.

--- Zitat von: Gemeindefuzzi am 04.02.2019 08:42 ---Und bis die Gerichte eine eindeutige Tendenz vorgeben, bleibt somit nur das Klagen.

--- End quote ---
Eben, nur wenn geklagt wird gibt es Tendenzen vom Gericht, damit andere nicht mehr klagen müssen.
Henne Ei eben.

Gemeindefuzzi:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.02.2019 10:04 ---Eben, nur wenn geklagt wird gibt es Tendenzen vom Gericht, damit andere nicht mehr klagen müssen.
Henne Ei eben.

--- End quote ---

Es ist und bleibt aber trotzdem der einzige Weg, leider!

Und bei den Klagen, die aufgrund von §29b TVÜ-VKA angestoßen werden/worden sind, hat der Beschäftigte sogar noch einen gewissen Rechtsschutz durch §29a.

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