Wir sind alle EG10 und natürlich der Meinung das uns eine Höhergruppierung zusteht, einen Hochschulabschluss hat auch keiner von uns daher sieht das bei uns genau so aus wie bei BenQ5
Ich frage mich immer wieder, wie sehr sich die IT-Tätigkeiten in anderen Verwaltungen von unseren unterscheiden müssen, dass dort flächendeckend so hoch eingruppiert wird. Ich betreue zu 50% kommunale Fachanwendungen, unter anderem die kompletten Fachbereiche unseres Gesundheits- und Veterinäramtes, welches das größte in unserem Bundesland, mit Zuständigkeit für über 400.000 Bürger, ist. Dort bin ich für den kompletten technischen Bereich zuständig (Einrichten von Testumgebungen, Installation, Support, Updates). Daneben betreue ich noch andere Fachbereiche komplett eigenständig (Sozialpsychiatrischer Dienst, Kreisrechtsausschuss, Wohngeld, BAFöG, Schülerbeförderung, und einige mehr).
Desweiteren bin ich zuständig für unser hausinternes Ticketsystem für EDV-Störungen, mit welchem MitarbeiterInnen EDV-Störungen melden können. Ich sichte diese, und leite diese an die zuständigen Kollegen weiter. Ein Großteil davon wird von mir selbst übernommen, entsprechend meiner betreuten Fachbereiche. Ich erledige also viele Störungen von der Meldung bis zur Fehlerlösung komplett selbst.
Darüberhinaus bin ich federführend verantwortlich für den Rechneraustausch bei uns im Haus und in den Nebenstellen (insgesamt etwa 450 PCs). Ich koordiniere den zeitlichen Ablauf, stelle den Kontakt mit den Fachbereichen her, spreche mich mit meinen Kollegen innerhalb der EDV ab wegen der zu installierenden Fachanwendungen, sofern diese nicht von mir betreut werden, und weise den Rechneraufbau entsprechend einem oder mehreren Kollegen zu. In der Regel wird der eigentliche Austausch dann von unserem Azubi und/oder Praktikanten durchgeführt, sofern vorhanden (ist nicht immer der Fall). Bei turnusmäßig etwa 100 auszutauschenden PCs pro Jahr ist hier der Koordinationsaufwand auch nicht ohne.
Meine Tätigkeiten wurden im Jahr 2015 mit E8 bewertet, und mit Öffnung der E7 für ehemalige Angestellte durch die neue Entgeltordnung nachträglich auf E7 abgeändert (dies aber nur inoffiziell, diese Information habe ich nur durch eine aktuell stattfindende Neubewertung erhalten, es wurde bisher keine korrigierende Rückgruppierung durchgeführt).