Der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V)“ wurde zwischen Bund, VKA und den Gewerkschaften geschlossen. Er enthält Regelungen, die nur für den Bund, nur für die VKA oder für beide Gültigkeit haben. Je nachdem, ob es sich um TB des Bundes oder eines VKA-Mitglieds handelt, finden die entsprechenden Entgelttabellen Anwendung und nicht etwa - wie unter dem Link behauptet - stets die mit der VKA vereinbarten.