Zunächst mal danke an alle für die Meinungen, vor allem aber an "nichts_tun", der das hier außerordentlich sachlich erklärt --> Top!
Den besagten Punkt 7 der Entgeltordnung (Ausbildungs- und Prüfungspflicht) habe ich zwischenzeitlich verinnerlicht. Dazu noch folgende Unklarheiten:
Zu Punkt 7, Abs. 5 EGO:
In meinem persönlichen Falle könnte man aufgrund knapp 8 jähriger Tätigkeit im Bereich Lohn/Gehalt doch unterstellen, dass c) greift und ich auch ohne Ausbildungs- u. Prüfungspflicht in dem bereits eingesetzten Spezialgebiet (Lohn/Gehalt gehört u. a. zur Abteilungsleitung Personal dazu) eingesetzt werden kann. Wäre das möglich oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Zu Punkt 7, Abs. 6 EGO:
Nehmen wir an, ich verstehe Abs. 5 falsch und befinde mich auf dem Holzweg. Dann stellt sich mir die Frage, ob in meinem Falle Abs. 6 greifen könnte. Demnach kann von der Ausbildung u. Prüfung abgesehen werden, wenn ich bereits eine Prüfung abgelegt hätte, die außerhalb des kommunalen Bereichs erfolgt wäre und die den Prüfungen nach Abs. 2 gleichwertig sind.
--> "außerhalb des kommunalen Bereichs" kann mit der Staatsprüfung zum Betriebswirt (VWA) bejaht werden.
Nun die nächste Frage zur Gleichwertigkeit der Prüfungen: Wo steht, ob die Staatsprüfung zum Betriebswirt (VWA) anrechenbar ist?
Fazit:
Nach hiesiger Meinung - und wenn ich die EGO richtig lese und interpretiere ist diese Meinung auch vollkommen und eingeschränkt richtig - benötige ich, sobald ich in einer höheren EG als E9a eingruppiert werden möchte, eine Prüfung, die gem. Punkt 7 EGO.
---->Warum aber, ist es in der Praxis (ich spreche v. meinem derzeitigen AG einerseits und meinen neuen potentiellen AG andererseits, der mich offenbar auch in E11 einstellen würde) so, dass keine solche Prüfung nötig ist und der/die Arbeitnehmer/in nach der höheren EG bezahlt wird, nur weil er auf er/sie auf einer Stelle sitzt, die nach dieser EG bewertet ist?
Mein potentieller neuer AG hätte ja demzufolge aus dem Effeff wissen müssen, dass der Betriebswirt (VWA) eine solche Prüfung nach Abs. 2 EGO darstellt, sonst hätte er mir vermutlich die Eingruppierung/Bezahlung nach E11 nicht angeboten...?
Ich wäre dankbar für weitere Erklärungen, um Licht ins Dunkel bringen zu können.