Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
jnkaiser:
Guten Tag,
ich möchte neue Mitarbeiter einstellen und auf die besondere Bindung des öffentlichen Dienstes zu den Mitarbeitern hinweisen. Also was tut der öffentliche AG für die MA und was ist im Gegenzug aber auch die besondere Erwartungshaltung bei den Tätigkeiten, die man für die Öffentlichkeit tut, z.B. Sorgfalt, Abwendung von Schaden für den kommunalen Arbeitgeber, Öffentlichkeit, Teilnahme zur Rufbereitschaft usw.
Die neuen Kollegen sollen wissen, auf was wir achten und wie die Erwartungshaltung ist.
Gibt es dazu eine Fundstelle / Text, der mich hier weiterbringt? Vielleicht eine Präambel eines Tarifvertrags?
Es soll durchaus wohlwollend formuliert sein und die Kollegen abholen.
viele Grüße
JK
Spid:
Es gibt auch im öD lediglich die gegenseitigen tariflichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Der öD weist diesbezüglich keinerlei für ihn spezifische Besonderheiten auf, die nicht auch anderswo zu finden wären.
jnkaiser:
hallo, kurze Antwort von unterwegs, lange Recherche danach: Danke zunächst. Glaube ich aber nicht. Würde nämlich bedeuten, wir könnten alles durch Privatfirmen regeln, dann ergäbe die Existenz der besonderen Form des öffentlichen Diensts keinen Sinn.
Ich bin anderer Meinung: Der öffentliche Dienst weist Besonderheiten auf. Eventuell durch den Tarifvertrag bestimmt.
Ich arbeite später mal heraus aus meiner Sicht.
gruß
JK
MoinMoin:
--- Zitat von: jnkaiser am 26.01.2019 10:05 ---Ich bin anderer Meinung: Der öffentliche Dienst weist Besonderheiten auf. Eventuell durch den Tarifvertrag bestimmt.
--- End quote ---
Ich stimme Spid zu:
Der Part wo der öffentliche Dienst Besonderheiten aufweist sind die Stellen die mit Beamten besetzt werden (müssen).
Bei den TBler gibt es mEn keine anderen Pflichten als die die Vertraglich geregelt sind, Treue und Engagement besondere Bindung, wird immer auf Basis der gegenseitigen, emotionalen Beziehung vertieft.
Und da gibt es pW Firmen die dies besser machen als "der" öD und umgekehrt.
Wer seine Arbeit inhaltlich liebt, reißt sich auch den A auf. Egal ob öD oder pW.
Bin aber gespannt ob du da was "vertragliches" findest. (Insbesondere ist das ja schauderhaft, wenn man den öD betrachtet, wie er zum Teil mit seinen Arbeitnehmern umgeht.)
Gemeindefuzzi:
Es gibt sogar ein BAG-Urteil, dass ich hier zuhause leider nicht parat habe.
Dort wird eine "Sonderstellung" ausdrücklich verneint!
Ich glaube es ging um eine Kündigung aufgrund einer Haftstrafe….
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