Im Dezember 2010 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden,
dass Arbeitnehmeranteile an Beiträgen des Arbeitgebers
zur kapitalgedeckten Zusatzversorgung grundsätzlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei
sind. Diese Entscheidung ist auch für die Arbeitnehmerbeiträge zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost allgemein anzuwenden.
Heißt, der Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitnehmerbeiträge
zur VBL-Pflichtversicherung Ost als "Entgeltumwandlung" aus dem Brutto abzuführen.
Nur per Antrag des Arbeitnehmers, kann der Beschäftigte auf die Steuerfreiheit/Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge aus der Entgeltumwandlung verzichten und auf diesem Wege die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Ich würde hier mal die Lohnstelle kontaktieren.