Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung
nichts_tun:
Man kann schon Saarbrücken mit Berlin vergleichen, wenngleich in Berlin der TV-L für die Eingruppierung heranzuziehen ist.
Was für ein Lager hast du denn? Was wird dort eingelagert?
Spid:
Man muß da alle Kommunen in Blick nehmen. Das typische Betriebshoflager wird typischerweise in dieser Form überall vorhanden sein und sich nicht vom Wert her herausheben. Wenn die Kommune aber massiv darin investiert hat, die Fahrzeuge der umfangreichen Flotte des Betriebshofes mit Digitalfunk und mobiler IT auszustatten und diese im Lager des Betriebshofes lagert, könnte das anders aussehen.
Bach:
@ nichts_tun
Bei uns werden alle Materialien für die jeweiligen Bereiche gelagert, da wir ein Betriebshof sind der nichts an Arbeiten outsourct, sprich wir haben die Bereiche:
- Gärtnerei für alle Grünflächen
- Gärtnerei für alle Friedhöfe
- Bach und Graben
- Straßenunterhaltung
- KFZ
- Elektriker
- Schlosserei
- Schreinerei
- Müllabfuhr
- Veranstaltungen
Für alle Bereiche werden die benötigten Arbeitsmaterialien und Gegenstände die für den jeweiligen Bereich benötigt werden zu 85% bei mir gelagert.
Auch alle Maschinen werden bei mir im Lager aufbewahrt.
Zudem kommt hinzu das Bühnenteile, Tische, Stühle, Geschirr etc. eben alles was für die anfallenden Veranstaltungen im Jahr benötigt wird, bei mir gelagert wird.
Außerdem lagern hier alle für den PSA benötigten Utensilien, angefangen von Handschuhen bis hin zu Mundschutz, über Sicherheitsschuhe und Arbeitskleidung.
Auch werden in meinem Bereich sicherheitsrelevante Stoffe gelagert wie entzündliche Gase, Benzin usw.
Ob nun ein inventarisierter Wert von 350 000 Euro (Fahrzeuge ausgenommen) für eine Kommune als nicht wertvoll zu erachten ist, ist nun die Frage.
@Spid
Verstehe, jedoch ist es für mich nicht klar ersichtlich anhand der Beschreibung des Tarifvertrages ob es um die Wertigkeit der einzelnen Artikel geht die ein Lager wertvoll machen oder um den gesamten Bereich.
Ist denn dann ein Lager welches für eine 1000 Einwohner Kommune zuständig ist und vl. 10% der Artikel gelagert hat wie wir, von der Wertigkeit des Lagers genau so hoch anzusehen wie wir?
Spid:
Bei der näheren Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffes „besonders wertvoll“ ist aufgrund der Systematik der Entgeltordnung von einer tätigkeitsbezogenen Wertzumessung auszugehen, die zudem nicht absolut, sondern relativ zu betrachten ist. Mithin ist der Wertbegriff dahingehend auszulegen, als daß das Heraushebungsmerkmal sich analog zur Größe der Stadt entwickelt - 10 Spaten sind für Witten so wertvoll wie 100 Spaten für Köln. Zudem besteht der Wert nicht zwingend aus dem Lagergut selbst, sondern - aufgrund des Tätigkeitsbezugs des Merkmals - aus dem Verlustrisiko und den Wiederbeschaffungskosten aufgrund unachtsamer oder unsachgerechter Handhabung/Lagerung. 75 Tonnen Streusplit dürften zwar einen gewissen absoluten Wert darstellen, bergen aber ein sehr geringes Verlustrisiko.
Hat man den Wertbegriff solcherart bestimmt, gilt es nun, das Merkmal „besonders wertvoll“ in diesem Zusammenhang zu betrachten. Um das Merkmal zu erfüllen, bedarf es einer beträchtlichen Heraushebung aus dem Wert üblicher Lager. Mithin bedarf es einer Einlagerung solcher Güter, die den Wert des Lagers i.S.d. oben herausgearbeiteten Wertbegriffes ganz beträchtlich erhöhen.
Deine Ausführungen hingegen deuten mir eher darauf hin, daß es sich eher um die üblichen Lagerbestände eines kommunalen Lagers handelt und sich keinerlei Heraushebung ergibt.
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