Hallo Fachleute,
die Voraussetzungen für den Aufstieg nach § 24 BLV sind (auch in der BLVAVwV) recht präzise beschrieben:
- Master
- Stellenausschreibung gewinnen
- 2,5 Jahre praktische Tätigkeit (= Laufbahnbefähigung)
- 0,5 Jahre Bewährungszeit
--> Urkunde
Der Aufstieg nach §§ 35 ff erscheint mir nicht so klar, daher folgende Fragen:
- Reicht als Auswahlverfahren auch eine erfolgreiche Bewerbung auf eine Stellenausschreibung aus, bzw. wie sähe so ein Auswahlverfahren aus?
- Wäre auch ein vor dem Auswahlverfahren bereits abgeschlossenes wiss. Hochschulstudium ausreichend oder muss das Bestandteil des Aufstiegsverfahrens sein?
- Was beinhaltet die "berufspraktische Einführung" / wo ist der Unterschied zur "praktischen Tätigkeit" nach § 24?
Oder ist hiermit der bekannte (Ausbildungs-)Aufstieg gemeint, bei dem eine bestimmte Anzahl von Aufstiegsstellen bei der FH Bund ausgeschrieben werden und man nach Abschluss des Auswahlverfahrens dort anfangen darf zu studieren?
Fragen über Fragen...