Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung EG8/EG9
Spid:
In seiner bisherigen Entgeltgruppe - es mag dadurch ein Anspruch des AN bestehen, entsprechend dieser eingesetzt zu werden.
Gemeindefuzzi:
--- Zitat von: MrRossi am 30.01.2019 12:10 ---Wie ist jemand eingruppiert wenn er die Prüfung wiederholt nicht besteht?
Der Passus "eine EG niedriger" gibt es ja nicht (mehr?)
--- End quote ---
Das Problem ist doch hier, dass er nach der Aussage der Personalabteilung(!), die 9a ohne AL1 nicht geht.
Ab der E6 sind alles Aufbaugruppen, die sich auf die E6 beziehen. Würde man der Argumentation SEINER Personalabteilung folgen, hätte er die E6 schon nicht bekommen können
Da die ihn aber schon nach E8 bezahlt haben, sehe ich keine Probleme bei der 9a, wenn die sL unstrittig sind....
Lucent:
--- Zitat von: Gemeindefuzzi am 30.01.2019 12:41 ---
Das Problem ist doch hier, dass er nach der Aussage der Personalabteilung(!), die 9a ohne AL1 nicht geht.
Ab der E6 sind alles Aufbaugruppen, die sich auf die E6 beziehen. Würde man der Argumentation SEINER Personalabteilung folgen, hätte er die E6 schon nicht bekommen können
Da die ihn aber schon nach E8 bezahlt haben, sehe ich keine Probleme bei der 9a, wenn die sL unstrittig sind....
--- End quote ---
Genau das ist der Punkt, der mich auch stört. Die Einstellung Erfolge doch bereits in EG8. Denn sonst dürfte ich nicht höher als EG5 eingruppiert werden.
Spid:
Eine Besserstellung des AN gegenüber den tariflichen Regelungen ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden, löst aber grundsätzlich keinen weitergehenden Anspruch aus.
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 30.01.2019 12:39 ---In seiner bisherigen Entgeltgruppe - es mag dadurch ein Anspruch des AN bestehen, entsprechend dieser eingesetzt zu werden.
--- End quote ---
Welche bei Neueinstellung welche wäre?
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