Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung EG8/EG9
nichts_tun:
EG 8, denn darauf lautet wohl sein Arbeitsvertrag. In dem Falle dürfte die Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag konstituierend für das Arbeitsverhältnis sein.
Texter:
--- Zitat von: MrRossi am 30.01.2019 12:56 ---
--- Zitat von: Spid am 30.01.2019 12:39 ---In seiner bisherigen Entgeltgruppe - es mag dadurch ein Anspruch des AN bestehen, entsprechend dieser eingesetzt zu werden.
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Welche bei Neueinstellung welche wäre?
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EG 4
Lucent:
--- Zitat von: Texter am 30.01.2019 15:28 ---
--- Zitat von: MrRossi am 30.01.2019 12:56 ---
--- Zitat von: Spid am 30.01.2019 12:39 ---In seiner bisherigen Entgeltgruppe - es mag dadurch ein Anspruch des AN bestehen, entsprechend dieser eingesetzt zu werden.
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Welche bei Neueinstellung welche wäre?
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EG 4
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Warum, wenn ich fragen darf?
MrRossi:
--- Zitat von: Texter am 30.01.2019 15:28 ---
--- Zitat von: MrRossi am 30.01.2019 12:56 ---
--- Zitat von: Spid am 30.01.2019 12:39 ---In seiner bisherigen Entgeltgruppe - es mag dadurch ein Anspruch des AN bestehen, entsprechend dieser eingesetzt zu werden.
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Welche bei Neueinstellung welche wäre?
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EG 4
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Nein EG5
MrRossi:
--- Zitat von: nichts_tun am 30.01.2019 14:01 ---EG 8, denn darauf lautet wohl sein Arbeitsvertrag. In dem Falle dürfte die Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag konstituierend für das Arbeitsverhältnis sein.
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Angeblich besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf die angegebene Lohngruppe im Arbeitsvertrag.
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