Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung EG8/EG9

<< < (4/7) > >>

nichts_tun:
EG 8, denn darauf lautet wohl sein Arbeitsvertrag. In dem Falle dürfte die Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag konstituierend für das Arbeitsverhältnis sein.

Texter:

--- Zitat von: MrRossi am 30.01.2019 12:56 ---
--- Zitat von: Spid am 30.01.2019 12:39 ---In seiner bisherigen Entgeltgruppe - es mag dadurch ein Anspruch des AN bestehen, entsprechend dieser eingesetzt zu werden.

--- End quote ---
Welche bei Neueinstellung welche wäre?

--- End quote ---

EG 4

Lucent:

--- Zitat von: Texter am 30.01.2019 15:28 ---
--- Zitat von: MrRossi am 30.01.2019 12:56 ---
--- Zitat von: Spid am 30.01.2019 12:39 ---In seiner bisherigen Entgeltgruppe - es mag dadurch ein Anspruch des AN bestehen, entsprechend dieser eingesetzt zu werden.

--- End quote ---
Welche bei Neueinstellung welche wäre?

--- End quote ---

EG 4

--- End quote ---
Warum, wenn ich fragen darf?

MrRossi:

--- Zitat von: Texter am 30.01.2019 15:28 ---
--- Zitat von: MrRossi am 30.01.2019 12:56 ---
--- Zitat von: Spid am 30.01.2019 12:39 ---In seiner bisherigen Entgeltgruppe - es mag dadurch ein Anspruch des AN bestehen, entsprechend dieser eingesetzt zu werden.

--- End quote ---
Welche bei Neueinstellung welche wäre?

--- End quote ---

EG 4

--- End quote ---

Nein EG5

MrRossi:

--- Zitat von: nichts_tun am 30.01.2019 14:01 ---EG 8, denn darauf lautet wohl sein Arbeitsvertrag. In dem Falle dürfte die Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag konstituierend für das Arbeitsverhältnis sein.

--- End quote ---
Angeblich besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf die angegebene Lohngruppe im Arbeitsvertrag.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version