Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung EG8/EG9
Texter:
Also ist mein Ergebnis (EG 4) richtig, aber der Lösungsweg falsch :'(
Spid:
Nur dahingehend, als daß Vorbemerkung Nr. 7 eine Eingruppierung in E5-E9a ausschließt. Das führt nicht zur Eingruppierung in E4 - warum auch, E13 wäre ja (da E9b-E12 ja auch ausgeschlossen ist) genau so plausibel. Vielmehr ist es - in Ermangelung von tariflichen Eingruppierungsregelungen - an den Arbeitsvertragsparteien, eine Vergütung zu vereinbaren.
Lucent:
Warum wird davon ausgegangen, dass die Vorbemerkung 7 grundsätzlich eine Eingruppierung in 5-9a ausschließt?
Diese besagt doch, dass "eine entsprechende Prüfung nur dann abzulegen ist, wenn die Anforderungen der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 nicht erfüllt sind".
Spid:
Weil das Nichterfüllen der E5 Fg. 1 Bestandteil der Sachverhaltsschilderung ist.
Lucent:
Eher nicht Vorhandensein einer Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, sondern "nur" einer anerkannten Berufsausbildung nach BBiG.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version