Vergütungsgruppenzulagen

Begonnen von Steve, 30.01.2019 16:46

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Steve

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Eine Angestellte im Bereich der Justiz hat gebeten, wieder Aufgaben der Entgeltgruppe 6, Fallgruppe 4, Teil II, Abschnitt 12, 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L zugewiesen zu bekommen. Vom 01.09.2011 bis jetzt waren ihr Aufgaben der Entgeltgruppe 8 übertragen. Vorher gehörte sie der Entgeltgruppe 6 an, dies aber aufgrund der unveränderten Tätigkeiten als übergeleitete Angestellte aus dem BAT mit einer Vergütungsgruppenzulage.

Meine Frage ist nun, ob die monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 5 v.H. der An-fangsgrundvergütung (§ 27 Abschn. A Abs. 1) gem. der Fußnote zur Vergütungsgruppe VI b Fallgr. 1a des Abschnitt T, Unterabschnitt I des Teils II des bis zum 31.10.2006 gültigen BAT - die mit Ablauf des 31.08.2011 widerrufen wurde - wieder aufzunehmen ist

oder

ob diese aufgrund der nunmehr erforderlichen Umgruppierung nach dem TV-L weiterhin weggefallen ist.

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte und ggfls. auch Fundstellen oä. angeben könnte.

Viele Grüße


Steve

Ergänzung:

Auch ohne genaue Fundstellen, wäre eine Antwort (sofern jemand die hat :D) toll.