[Allg] Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Begonnen von Anonym, 01.02.2019 15:19

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Anonym

Hallo, ich hatte auf dem direkten Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad einen Unfall. Mir geht es bis auf blaue Flecken gut aber ich habe ein paar Schäden am Fahrrad und Kleidung festgestellt.  Ist dies ein Fall nach  § 80 Landesbeamtengesetz (LBG) in dem der Dienstherr Sachschadensersatz leistet?

Finanzer

Ich gehe davon aus Sie meinen § 80 des Landesbeamtengesetzes Baden-Würtemberg?
Dieses bezieht sich ausschließlich auf Schäden, welche während der Ausübung des Dienstes (Abs.1) und ergänzend, für Schäden die während einer Dienstreise auftreten (Abs.2).

Da der Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte reines Privatvergnügen ist, ist Ihr Unfall kein Fall des § 80 LGB.
Schade wegen den Schäden, die Hauptsache ist aber wie immer die körperliche Unversehrtheit :-)

Kat

Dieses reine Privatvergnügen ist aber als Arbeitsweg versichert. Also wohl doch kein reines Privatvergnügen.

was_guckst_du

...aber nicht (selbstverschuldete) für Sachschäden...die kommen in die Steuererklärung... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

Zitat von: was_guckst_du in 04.02.2019 12:30
...aber nicht für (selbstverschuldete) Sachschäden...die kommen in die Steuererklärung... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Anonym

Danke für die zahlreichen Rückmeldungen.
Ja genau, es ging mir um die Versicherung auf dem Weg zur Arbeit. Reines Privatvergnügen kann es ja nicht sein, ich habe ja keine Einkäufe erledigt oder Umwege genommen, etc.

https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/dienstunfall/wegeunfall.htm

Dass ich auf Kosten für Jacke und Fahrrad sitzen bleibe, habe ich irgendwie befürchtet. Immerhin hat die Stadt ja auch die Straßen nicht frei von Schnee und Eis gehalten.

xnor

#6
Ich hatte vor Jahren, als Referendar, einen Radunfall wegen Rollsplit auf dem Weg ins Seminar für Lehrerbildung und habe damals das Formular "Unfallmeldung (§ 62 LBeamtVGBW) Antrag auf Sachschadenersatz (§ 80 LBG)" ausgefüllt.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt7/Schulformulare/Formulare/Unfallmeldung.pdf
Das RP hat die Reparaturkosten für das Fahrrad und anteilsmäßig (Nutzungszeit 3 Jahre) für die Hose übernommen.
Weiter habe ich Unfallfürsorge erhalten.

bigbroen

Der Weg ins Seminar ist meines Wissens eine Dienstreise.  Dafür gab es auch Wegegeld. Da gelten dann andere Regeln.



xnor

@bigbroen, Du hast Recht.
Bei mir war's so, dass das Seminar im gleichen Ort war wie die Schule und mein Wohnort, ich hatte das daher als Weg zur Arbeit angesehen.