Es handelt sich hier um einen gebündelten Dienstposten. Wahrscheinlich oberste Bundesbehörde. Generell gilt bei gebündelten Dienstposten, dass die Beförderung nach einer Bestenauslese im Rahmen freier Planstellen erfolgt.
Eine Verbeamtung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt setzt einerseits einen entsprechenden Lebenslauf voraus, andererseits müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Unterstellt, dass die dienstrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, sehe ich das Problem, dass entsprechende Wertigkeiten (A 14 oder A 15) vorhanden sein müssen. Zudem könnte man in einem solchen Fall wahrscheinlich noch in eine Bestenauslese, also Konkurrenzsituation, miteinbezogen werden. Das wäre schwierig, weil ja keine Beurteilung möglich ist.
Sollte es sich um eine oberste Bundesbehörde handeln, sollte zumindest das haushaltsrechtlichen Problem gelöst sein. Der Bund hat m. E. ausreichend Planstellen in den Wertigkeiten.
Es ist schlussendlich eine Frage der internen Hauspolitik und des eigenen Werdegangs.
Ich würde das Thema ansprechen. Ich glaube aber, dass du nicht allzulange warten musst.