Hallo,
habe eine Rechnung von der Stadt über die Nutzung eines Bürgerhauses bekommen.
Genutzt wurden Saal, Küche, Toiletten,
Stromverbrauch lag vor und es gingen ein paar Gläser kaputt.
In der Rechnung steht auch "Rechnung" und nicht "Gebührenbescheid" und es steht kein Rechtsbehelf drin.
Es gibt in der Stadt Satzungen über die Benutzung des BGHs und die Gebühren (allgemeine Nutzungsgebühren, Gebühren für Reinigung ...).
Ist es jetzt eine Rechnung oder ein Gebührenbescheid? Hätte oder müsste ein Rechtsbehelf drinstehen? Doch ein Gebührenbescheid, weil Gebühren fällig sind, die in der Gebührensatzung stehen, oder!?
Wie verhält es sich auch, wenn z. B. nur Strom und Zerbrochenes berechnet wären? Wäre es dann nur eine Rechnung ohne Rechtsbehelf, weil keine kommunalen Abgaben (KAG), oder doch ein Gebührenbescheid mit Rechtsbehelf?
In der Gebührensatzung steht z. B. Strom unter Nebenkosten.
Ob jetzt Rechnung oder Gebührenbescheid, es ist doch so oder so ein Verwaltungsakt, oder!?
Könnt ihr mich bitte, möglichst bitte unter Angabe der Gesetzesgrundlagen, aufklären?
Dankeschön.
LG