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Rechnung oder Gebührenbescheid? Verwaltungsakt oder nicht?
Schmitti:
--- Zitat von: carrie am 07.02.2019 06:09 ---Was wäre aber, wenn Gebührenbescheid drinstehen würde, ein Rechtsbehelf am Ende stehen würde und es nicht Miet-, sondern z. B. Überlassungsvertrag heißen würde?
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Auch dann solltest du für die Nutzung von Gemeindeeigentum angemessen bezahlen, sch***egal was da auf dem Papier steht ;-)
Kryne:
--- Zitat von: Mask am 06.02.2019 21:26 ---Was ist denn das Ziel deiner Fragen , hoffst du etwas zu finden um die Zeche nicht zahlen zu müssen ? By the way, bist du Kollegin oder Kollege ? Wenn ja, gibts kein Verwaltungsrecht mehr in der Ausbildung / Studium, so Stichworte Handlungsformen der Verwaltung und die sieben Merkmale des VA ?
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Hierbei bitte auch bedenken, dass viele Leute im ÖD keine klassische Verwaltungsausbildung bzw. kein Studium im Bereich Verwaltung genossen haben.
Ich z.B. bin Bauingenieur, hatte nie etwas mit Verwaltungsrecht am Hut und muss mich nun aufgrund einer viel zu dünnen Personaldecke um einen riesen Haufen "Verwaltungskram" kümmern. Musste auch erst lernen das ich einen hergestellten Kanalhausanschluss für einen Bürger per Gebührenbescheid und nicht per Rechnung abrechnen muss usw. ;)
Mask:
--- Zitat von: carrie am 06.02.2019 21:43 ---
--- Zitat von: Mask am 06.02.2019 21:26 ---Was ist denn das Ziel deiner Fragen , hoffst du etwas zu finden um die Zeche nicht zahlen zu müssen ? By the way, bist du Kollegin oder Kollege ? Wenn ja, gibts kein Verwaltungsrecht mehr in der Ausbildung / Studium, so Stichworte Handlungsformen der Verwaltung und die sieben Merkmale des VA ?
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Wenn, dann KollegIn! ;-)
Mir gefällt allerdings der Ton Ihres Beitrags nicht.
IMHO werden die sechs Merkmale eines VAs erfüllt! Sieben?
Und hier nach
https://www.juraforum.de/forum/t/abgrenzung-verwaltungsakt-verwaltungshandeln.559234/
auch!
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1) hoheitliche 2) Maßnahme 3) Behörde 4) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts 5) Regelung 6) Einzelfall 7) unmittelbare Rechtswirkung nach außen
Wo siehst du den denn Punkt auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erfüllt ?
Kaiser80:
--- Zitat von: Kat am 07.02.2019 06:31 ---auch ein ÜberlassungsVERTRAG ist ein Vertrag und somit privatrechtlich.
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Im vorliegenden Fall sehr wohl.
Du willst uns aber doch durch die Großschreibung des "VERTRAG(s)" nicht suggerieren, dass jeder Vertrag ein privatrechtlicher sei?
Kaffeetassensucher:
Die Satzung ist ein Verwaltungsakt bzw. eine Sonderform desselben, der Vertrag und die Rechnung hingegen nicht, auch wenn diese sich auf die Satzung beziehen.
Wird dir also nichts anderes übrigbleiben als ich es eigentlich ebenfalls als selbstverständlich ansehen würde: Du wirst die Kohle für die Nutzung des und die Schäden im Bürgerhaus rausrücken müssen.
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