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Rechnung oder Gebührenbescheid? Verwaltungsakt oder nicht?
Max:
Natürlich können die auf die Satzung verweisen und nur weil das Gebäude "öffentlich" ist, wird daraus keine verwaltungsrechtliche Geschichte. Das ganze hört sich für mich nach einem rein privatrechtlichen Handeln an.
Kannst ja ein Verwaltungsgericht bemühen und wenn die das verhandeln oder aber an ein zuständiges Gericht verweisen hast du die Frage geklärt
Max:
--- Zitat von: carrie am 06.02.2019 17:42 ---In der Rechnung steht auch "Rechnung" und nicht "Gebührenbescheid" und es steht kein Rechtsbehelf drin.
--- End quote ---
Du hast deine Frage ja schon selbst beantwortet. Stichworte "Mietvertrag" und "Rechnung".
carrie:
--- Zitat von: Max am 07.02.2019 00:10 ---
--- Zitat von: carrie am 06.02.2019 17:42 ---In der Rechnung steht auch "Rechnung" und nicht "Gebührenbescheid" und es steht kein Rechtsbehelf drin.
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Du hast deine Frage ja schon selbst beantwortet. Stichworte "Mietvertrag" und "Rechnung".
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Was wäre aber, wenn Gebührenbescheid drinstehen würde, ein Rechtsbehelf am Ende stehen würde und es nicht Miet-, sondern z. B. Überlassungsvertrag heißen würde?
Kat:
auch ein ÜberlassungsVERTRAG ist ein Vertrag und somit privatrechtlich.
Coco4K:
Sofern die Kosten des Bürgerhauses etc. per Satzung geregelt werden, handelt es sich hierbei um öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte. Auch wenn die Vermutung nahe liegt, dass die Verwaltung hier hoheitlich tätig wird und es einen Verwaltungsakt erfordert, ist dem nicht so. Bei der Vermietung von Veranstaltungsräumen, Mietwohnungen etc. tritt die Verwaltung privatrechtlich auf. Demnach ist eine "Rechnung" völlig in Ordnung. Sofern Du gegen diese vorgehen willst bzw. Nachfragen hast, greife doch einfach zum Höher und ruf dort mal an... ;)
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