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Rechnung oder Gebührenbescheid? Verwaltungsakt oder nicht?

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carrie:
Und was müsste dafür in dem Mietvertrag stehen?

Was in den Satzungen steht, ist generell egal?

Mask:
Was ist denn das Ziel deiner Fragen , hoffst du etwas zu finden um die Zeche nicht zahlen zu müssen ? By the way, bist du Kollegin oder Kollege ? Wenn ja, gibts kein Verwaltungsrecht mehr in der Ausbildung / Studium, so Stichworte Handlungsformen der Verwaltung und die sieben Merkmale des VA ?

carrie:

--- Zitat von: Mask am 06.02.2019 21:26 ---Was ist denn das Ziel deiner Fragen , hoffst du etwas zu finden um die Zeche nicht zahlen zu müssen ? By the way, bist du Kollegin oder Kollege ? Wenn ja, gibts kein Verwaltungsrecht mehr in der Ausbildung / Studium, so Stichworte Handlungsformen der Verwaltung und die sieben Merkmale des VA ?

--- End quote ---

Wenn, dann KollegIn! ;-)

Mir gefällt allerdings der Ton Ihres Beitrags nicht.

IMHO werden die sechs Merkmale eines VAs erfüllt! Sieben?

Und hier nach

https://www.juraforum.de/forum/t/abgrenzung-verwaltungsakt-verwaltungshandeln.559234/

auch!

Max:
Die Stadt kann dies privatrechtlich machen und hat es wohl hier auch so gemacht. Du hast ja wohl auch keinen Bescheid bekommen,  der dir die Nutzung erlaubte.
Wobei die Stadt die Nutzungserlaubnis bescheiden könnte,  aber dann die Umsetzung (z.B. Miete) trotzdem noch privatrechtlich umsetzen kann (und in der Regel auch macht)

carrie:

--- Zitat von: Max am 06.02.2019 22:07 ---Die Stadt kann dies privatrechtlich machen und hat es wohl hier auch so gemacht. Du hast ja wohl auch keinen Bescheid bekommen,  der dir die Nutzung erlaubte.
Wobei die Stadt die Nutzungserlaubnis bescheiden könnte,  aber dann die Umsetzung (z.B. Miete) trotzdem noch privatrechtlich umsetzen kann (und in der Regel auch macht)

--- End quote ---

Wie muss konkret ein solcher Erlaubnisbescheid aussehen? Bei der Stadt ist das so, dass man da entweder im Hauptamt anruft oder persönlich dort fragt, ob das BGH an Tag X frei ist. Wenn ja, dann erhält man darüber eine schriftliche Bestätigung, in der man zur Zahlung der Kaution aufgefordert wird. Wenn die Stadt die Kaution erhalten hat, erhält man den Vertrag, aus dem hervorgeht, dass das das städteeigene BGH an Tag X zu den und den Bedingungen überlassen wird - mit Bezug auf die Benutzungs- und Gebührensatzung. Kann man sich denn als privat auf eine Satzung beziehen, wenn es auch noch um öffentlich-rechtliches Eigentum handelt?

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