Autor Thema: TV-L Eine andere Frage zu Berufserfahrung und Einstufung  (Read 7253 times)

Kato2611

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Hallo Zusammen,
ich habe zwar gesehen, dass aktuell eine ähnliche Frage zur Einstufung und Berufserfahrung diskutiert wird, doch kann ich diese nicht auf mich beziehen, da bei mir ein anderer Sachverhalt bei mir gegeben ist.

Ich habe bis einschl. Dez 2014 im öffentlich Dienst gearbeitet (insgesamt 21J) von diesen die letzten 5 Jahre in E9 Stufe 5. Ab 2015 war ich in der Industrie tätig, mit einer Beschäftigung die sich auf meine bisherigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufgebaut hat.
Ab März werde ich wieder in den öffentlichen Dienst wechseln, und die gleiche Tätigkeit aufnehmen wie ich es bis 2014 auch getan habe, jetzt nur mit erweiterten Erfahrungen, die definitv ein zusätzliches und vor allem umfangreicheres Wissen mitbringt, dass ich einbringen kann und dies auch der massgebliche Grund für die  Neueinstellung im März ist.

Ich weiss aus dem Forum, dass eine erneute Einstufung in E9 Stufe 5 möglich ist, wenn ein Wechsel innerhalb einer Frist von 6 Monaten vollzogen wird.  Wie verhält es sich aber bei einer Unterbrechung von 4 Jahren, aber einschlägiger alter und zusätzlich neuer Erfahrung die ich jetzt mitbringe. Gibt es die Chance erneut in die E9 Stufe 5 eingruppiert zu werden, oder muss ich davon ausgehen, dass eine Verhandlung, die noch ansteht, mich maximal in Stufe 3 eingruppiert, wenn überhaupt.

Ich muss dazu sagen,dass diese Stelle nur als eine Interimslösung vorgesehen ist. Geplant ist nach einer Einarbeitung in der Abteilung/Haus eine höherwertige Stelle zu übernehmen. Im Gespräch ist ein Zeitraum von 6-8 Monaten. Macht es Sinn diesen Plan mit im Vertrag zu fixieren, oder ist es im öffentlichen Dienst nicht gebräuchlich?

Ich möchte mich jetzt schon für hilfreiche Informationen bedanken. Falls ich mich doch unklar ausgedrückt habe, freue ich mich auf Rückfragen.
« Last Edit: 07.02.2019 14:29 von Kato2611 »

Bastel

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Das einfachste wird es sein, das Thema im Bewerbungsgespräch anzusprechen und dementsprechend vertraglich zu fixieren. Ansonsten siehts wohl schlecht aus...

MoinMoin

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Ich weiss aus dem Forum, dass eine erneute Einstufung in E9 Stufe 5 möglich ist, wenn ein Wechsel innerhalb einer Frist von 6 Monaten vollzogen wird.  Wie verhält es sich aber bei einer Unterbrechung von 4 Jahren, aber einschlägiger alter und zusätzlich neuer Erfahrung die ich jetzt mitbringe. Gibt es die Chance erneut in die E9 Stufe 5 eingruppiert zu werden, oder muss ich davon ausgehen, dass eine Verhandlung, die noch ansteht, mich maximal in Stufe 3 eingruppiert, wenn überhaupt.
Die Stufe 1 ist sicher.
Die Stufe 3 ist sicher, wenn du tatsächlich einschlägige Berufserfahrung hast, (sieht ja wohl so aus.)
Und alles andere ist Verhandlungssache und tariflich möglich. Nur wird oft behauptet, das geht nicht, was meistens gelogen ist.

Kato2611

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Oh, genau diese Antwort wollte ich haben. Selbstverständlich werde ich es im nächsten Gespräch ansprechen, ich hatte gehofft, dass ich ein paar zusätzlich hilfreiche Informationen bekommen würde, die für eine Verhandlung auch mit fundierten Argumenten nutzen kann. Der Mensch mit dem ich die Verhandlung führe ist auch kein Personaler :-) sondern "nur" Arzt.

Ich bin auch immer davon ausgegangen, dass mehr als Stufe 3 nicht möglich ist...

MoinMoin

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§16 Absatz 2 Satz 4
4Unabhängig da-von  kann  der  Arbeitgeber  bei  Neueinstellungen  zur  Deckung  des  Personalbe-darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stu-fenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätig-keit förderlich ist.

und/oder §16 Absatz 5
1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskos-ten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Be-schäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zu-sätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

kann der AG anwenden, wenn er DICH will. (und du alternativlos bist ??? :o)

Kato2611

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Vielen Dank für die weiteren und sehr hilfreichen Infos.

Alternative wären in der Industrie zu bleiben, was ziemlich öde und monoton ist :-)

E9 sind definitiv finanzielle Einbussen im Gegensatz zu meinem aktuellen Verdienst. Der IGBC Tarif hat natürlich seine Verlockungen, aber man muss die Arbeit auch aushalten :-)

MoinMoin

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Wie Bastel schon sagt: Unbedingt vorher klären oder die Kröte schlucken.

Kato2611

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Ja, das werde ich machen. Kröten mag ich nicht.