Hallo Zusammen,
ich habe zwar gesehen, dass aktuell eine ähnliche Frage zur Einstufung und Berufserfahrung diskutiert wird, doch kann ich diese nicht auf mich beziehen, da bei mir ein anderer Sachverhalt bei mir gegeben ist.
Ich habe bis einschl. Dez 2014 im öffentlich Dienst gearbeitet (insgesamt 21J) von diesen die letzten 5 Jahre in E9 Stufe 5. Ab 2015 war ich in der Industrie tätig, mit einer Beschäftigung die sich auf meine bisherigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufgebaut hat.
Ab März werde ich wieder in den öffentlichen Dienst wechseln, und die gleiche Tätigkeit aufnehmen wie ich es bis 2014 auch getan habe, jetzt nur mit erweiterten Erfahrungen, die definitv ein zusätzliches und vor allem umfangreicheres Wissen mitbringt, dass ich einbringen kann und dies auch der massgebliche Grund für die Neueinstellung im März ist.
Ich weiss aus dem Forum, dass eine erneute Einstufung in E9 Stufe 5 möglich ist, wenn ein Wechsel innerhalb einer Frist von 6 Monaten vollzogen wird. Wie verhält es sich aber bei einer Unterbrechung von 4 Jahren, aber einschlägiger alter und zusätzlich neuer Erfahrung die ich jetzt mitbringe. Gibt es die Chance erneut in die E9 Stufe 5 eingruppiert zu werden, oder muss ich davon ausgehen, dass eine Verhandlung, die noch ansteht, mich maximal in Stufe 3 eingruppiert, wenn überhaupt.
Ich muss dazu sagen,dass diese Stelle nur als eine Interimslösung vorgesehen ist. Geplant ist nach einer Einarbeitung in der Abteilung/Haus eine höherwertige Stelle zu übernehmen. Im Gespräch ist ein Zeitraum von 6-8 Monaten. Macht es Sinn diesen Plan mit im Vertrag zu fixieren, oder ist es im öffentlichen Dienst nicht gebräuchlich?
Ich möchte mich jetzt schon für hilfreiche Informationen bedanken. Falls ich mich doch unklar ausgedrückt habe, freue ich mich auf Rückfragen.