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Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg

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MoinMoin:

--- Zitat von: Dienstwagen am 08.02.2019 16:44 ---Wie kommst du darauf, dass man mit E9 nicht als Akademiker gesehen wird? Die Ausschreibungen verlangen bei E9 einen Hochschulabschluss.

--- End quote ---
Frage: Wird da Hochschulabschluss (Bsc oder FH-Diplom) oder wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master/Uni-Diplom) gefordert? Ist ein meilenweiter Unterschied.
Übrigens: Fordern (wünschen) kann man auch für eine Pförtnerstellen ein Hochschulabschluss, bedeutet jedoch noch nichts weiter (ausser ggfls. eine Selbstbeschränkung bei der Auswahl)

Dienstwagen:

--- Zitat von: Lars73 am 08.02.2019 16:59 ---Weil überqualifizierte Bewerber in der Regel unzufrieden mit der Tätigkeit sind und andere Bewerber verdrängen.

Das du schon jetzt hinterfragt ob die E9b korrekt ist zeigt was man mit Leuten mit Mastern bei E9b-Stellen erwarten kann. Jemand mit Master wird selten mit Personalsachbearbeitung glücklich werden.

Nach längerer Zeit auf der E9b hast du extern wenig Chancen auf eine Stelle für die ein wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert wird. Man kann intern glück haben, wenn man einen guten Job macht und es passt.

--- End quote ---

Ja, das kann man wohl so sehen.  ;)


--- Zitat von: Spid am 08.02.2019 17:01 ---@Dienstwagen: Es gibt keine E9. Inwiefern würde Dir die schriftliche Stellenbeschreibung helfen? Angesichts der bisherigen Äußerungen ist nicht davon auszugehen, daß Du zu einer sachgerechten Bewertung imstande wärest. Hochschulabschluß ist halt nur Bachelor, wissenschaftlicher Hochschulabschluß ist Master.

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Was meinst du mit "Es gibt keine E9."? Stehe da gerade auf dem Schlauch.
Natürlich wäre eine Bewertung der Stellenbeschreibung ohne Erfahrung und Kenntnisse zunächst schwierig, aber damit hätte man die Grundlagen in der Hand. Für die Bewertung könnte ich ja dich fragen.  :P


--- Zitat von: MoinMoin am 08.02.2019 17:30 ---
--- Zitat von: Dienstwagen am 08.02.2019 16:44 ---Die meisten Bewerber im Personal werden irgendetwas mit BWL oder Mischstudiengänge studiert haben. Irgendwie sehe ich ab E13 nur Volljuristen mit Personalverantwortung, aber mag mich auch täuschen.

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Ich sehe einen Master/Diplomstudierten mit entsprechender Tätigkeit bei einer E13 (ohne personalverantwortung, da wäre dann eher die E14 drin). Und so sieht es auch die Entgeltordnung (idR)
Wenn man jedoch andere Tätigkeiten macht, why not.

Und ja: Es gibt im öD sehr wenig Bedarf im Bereich Tarifbeschäftigte die eben in diese E13 münden.
Führung wird von Beamten gemacht ....


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Ja, die Frage ist immer, was eine "entsprechende Tätigkeit" ist. Was kann der Master, was der Bachelor nicht kann. Kann man wohl nur im konkreten Einzelfall beurteilen.


--- Zitat von: MoinMoin am 09.02.2019 08:59 ---
--- Zitat von: Dienstwagen am 08.02.2019 16:44 ---Wie kommst du darauf, dass man mit E9 nicht als Akademiker gesehen wird? Die Ausschreibungen verlangen bei E9 einen Hochschulabschluss.

--- End quote ---
Frage: Wird da Hochschulabschluss (Bsc oder FH-Diplom) oder wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master/Uni-Diplom) gefordert? Ist ein meilenweiter Unterschied.
Übrigens: Fordern (wünschen) kann man auch für eine Pförtnerstellen ein Hochschulabschluss, bedeutet jedoch noch nichts weiter (ausser ggfls. eine Selbstbeschränkung bei der Auswahl)

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Gefordert wird ein Studienabschluss Bachelor/Diplom/Staatsexamen (Uni/FH) im Bereich Jura oder Wirtschaft. Für mich liest es sich wie eine Mischung aus beiden Möglichkeiten.  :D

Spid:

--- Zitat von: Dienstwagen am 09.02.2019 20:42 ---Was meinst du mit "Es gibt keine E9."? Stehe da gerade auf dem Schlauch.

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Nun, naheliegenderweise meine ich damit, daß es diese Entgeltgruppe nicht gibt.


--- Zitat ---Ja, die Frage ist immer, was eine "entsprechende Tätigkeit" ist. Was kann der Master, was der Bachelor nicht kann. Kann man wohl nur im konkreten Einzelfall beurteilen.
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Nein.

LeKai:
Es gibt lediglich die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c.

Ab der EG 9b ist ein Hochschulabschluss oder ein Fachwirt (Lehrgang II) erforderlich.

Lars73:

--- Zitat von: LeKai am 11.02.2019 10:53 ---Ab der EG 9b ist ein Hochschulabschluss oder ein Fachwirt (Lehrgang II) erforderlich.

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Da der Bund keine Prüfungspflicht kennt ist die Aussage so nicht zutreffend. Allerdings werden viele Arbeitgeber für die Einstellung/Übertragung von Aufgaben in E9b entsprechende Qualifikationen verlangen.

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