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Eingruppierung EG 8 / EG 9a

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Spid:
Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses war die EGO zwingend anzuwendendes Tarifrecht. Wenn der AG tatsächlich dieses zwingend anzuwendende Tarifrecht nicht angewandt haben, ist er entweder kriminell oder unfähig. Davon ab hat die Rechtsmeinung des AG hinsichtlich der Eingruppierung keine Wirkung auf diese, sondern lediglich auf das gezahlte Entgelt - Dein möglicher Anspruch auf das höhere Entgelt verfällt jeweils 6 Monate nach dem jeweiligen Entstehen des Anspruchs, sofern er nicht schriftlich geltend gemacht wurde.

Sebastian:
Mein Ziel ist es ja aber (nur), meine derzeitigen Aufgaben neu bewerten zu lassen und zum 01.01.2019 in die EG 9a eingruppiert zu werden.

Die Frage ist für mich halt nur, wie das am cleversten gemacht wird. 

Lars73:
Soweit sich die Aufgaben nicht zum 1.1.2019 geändert haben, gibt es keinen tarifkonformen Weg dahin.

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