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Fragen zu Bewerbung

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tomk:

--- Zitat von: marco.berlin am 09.02.2019 13:17 ---Ach, und das mit dem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist nicht so eindeutig. Bei einem berechtigten Interesse wird ein Rechtsanspruch durchaus anerkannt. Berechtigtes Interesse kann mehrjährige Betriebszugehörigkeit und fehlende Leistungsbeurteilung sein.

--- End quote ---

Ja klar, und dann verklage ich meinen aktuellen Arbeitgeber weil der das anders sieht als ein potentieller neuer AG? Ob dabei die Bewerbungsfristen einzuhalten sind?

Spid:
Das Zeugnis ließe sich auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erzwingen.

tomk:

--- Zitat von: Spid am 09.02.2019 14:51 ---Das Zeugnis ließe sich auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erzwingen.

--- End quote ---

Mit der Begründung der Bewerbungsfrist bei einem potentiellen Arbeitgeber? Na wenigstens brauche ich dann auf jeden Fall einen neuen Job.

Max:
Achsas, diese Sache wird überall anders gehandhabt.
Lege dein Abi bei und auch die vorhandenen Arbeitszeugnisse um Leute wie Marco.berlin möglichst zufriedenzustellen.
Ich habe es bei mehreren Behörden so erlebt, dass fehlende Arbeits und Schulzeugnisse keinen interessieren. Das wird bei Vertragsunterzeichnung mitgebracht, abgeheftet und fertig.

Spid:

--- Zitat von: tomk am 09.02.2019 15:05 ---
--- Zitat von: Spid am 09.02.2019 14:51 ---Das Zeugnis ließe sich auf dem Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erzwingen.

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Mit der Begründung der Bewerbungsfrist bei einem potentiellen Arbeitgeber? Na wenigstens brauche ich dann auf jeden Fall einen neuen Job.

--- End quote ---

Ach was. Mit welcher Begründung soll der AG denn kündigen?

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