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Fragen zu Bewerbung

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MoinMoin:
@marco.berlin
Ein Zwischenzeugnis anfordern ist das eine, wenn der AG sagt, och ist mir zuviel Arbeit, ich sehe da keine Veranlassung und außerdem machen wir ja regelmäßig unsere Mitarbeitergespräche, als wozu soll ich mir da noch zusätzlich überflüssige Arbeit auf halsen.

Wenn Ihr also so etwas von einem potentiellen AN verlangt, dann verbaut ihr euch natürlich durch euren verbeamtenten-strikten-nach-Punkte-abarbeitendes-Vorgehen einiges an Potential.


--- Zitat von: Spid am 09.02.2019 15:17 ---Ach was. Mit welcher Begründung soll der AG denn kündigen?

--- End quote ---
Nicht kündigen, sondern nicht mehr fördern und seine Direktionsrecht zu deinem Nachteil verwenden. :'(

Spid:
Im Gegenzug stellt der AN das produktive Arbeiten ein, macht sich einen faulen Lenz und zieht den AG bei jeder sich bietenden Gelegenheit vors Arbeitsgericht - kostet ja nix.

MoinMoin:
Eben und bekommt eine Depression und macht einen auf Burn Out und entdeckt plötzlich, dass man ja auch noch 2 Wochen Bildungsurlaub machen kann und und und.....
Alles Dinge die den öD idR nicht die Bohne interessieren.

Spid:
Eben. Man hat seine Ruhe, gönnt sich regelmäßig einen kleinen Spaß vor Gericht - und wenn man was besseres findet, ist man weg. Alles ganz gefahrlos, weil im öD ohnehin keiner den Willen und den Schneid hat, die gesamte Bandbreite legaler Möglichkeiten zu nutzen, um einen loszuwerden.

marco.berlin:
@moinmoin... Hat sich wohl bis zu dir auch noch nicht rumgesprochen, dass nicht alle im ÖD Arbeitenden Beamte sind... ::)

Mir persönlich egal, wie der Themenersteller nun mit den Infos umgeht. Ich habe wiedergegeben, wie es in meiner Dienststelle gehandhabt wird. Ich habe ja auch darauf hingewiesen, wäre er der einzige Bewerber, dann würde ich mit einem fehlenden Zeugnis auch anders umgehen. Nur erklärt mir mal bitte, wenn ich eine Stelle/Planstelle habe, ich verbeamtete Bewerber, Tarifbeschäftigte und „freie“ Bewerber habe und letztere keine Arbeitszeugnisse vorlegen, auch nicht bis zum Bewerbungsgespräch, wie ich dann sinnvoll einer rechtssichere Bestenauswahl vornehmen soll? Ich bin gerne bereit auch dazu zu lernen.

Der Themenersteller stellt sich das ja so vor, er ist der Beste in der Auswahl und bekommt die Stelle. Ich als „Entscheider“ gebe ihm also „meine“ Zusage, dann kommt irgendwann das Zeugnis, wann genau weiß man ja nicht. Wenn der AG das erst nach dem Ausscheiden erstellt, kann das ja dauern und dann? Angenommen, anhand des Zeugnisses stellt sich nun herraus, dass vielleicht doch nicht alles Gold ist, was da glänzt... Nicht überall wo Kreativität gewünscht ist, ist sie auch sinnvoll.

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