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Fragen zu Bewerbung

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achsas:
Ich danke euch sehr für eure Antworten. Es ist sehr interessant zu sehen, dass derlei doch unterschiedlich gehandhabt wird.

Ich werde nun Abizeugnis und älteres Arbeitszeugnis beilegen und im Anschreiben kurz erwähnen, dass ich aufgrund der vertraulichen Stellensuche kein aktuelles Arbeitszeugnis beilegen kann.

Da fällt mir noch etwas ein. Für Bewerber aus dem ÖD heraus soll eine Einverständniserklärung über Einsicht in die Personalakte beigefügt werden. Ich werde das natürlich auch machen (habe auch nichts zu verbergen).
Aber nur der Interesse halber: Wird die Personalakte schon nach Eingang der Bewerbung geprüft oder erst wenn der Kanditat auch zum VG eingeladen wird? Oder erst vor Vertragsunterzeichnung? Oder gar nicht?

achsas:

--- Zitat von: marco.berlin am 09.02.2019 16:58 ---Der Themenersteller stellt sich das ja so vor, er ist der Beste in der Auswahl und bekommt die Stelle. Ich als „Entscheider“ gebe ihm also „meine“ Zusage, dann kommt irgendwann das Zeugnis, wann genau weiß man ja nicht. Wenn der AG das erst nach dem Ausscheiden erstellt, kann das ja dauern und dann? Angenommen, anhand des Zeugnisses stellt sich nun herraus, dass vielleicht doch nicht alles Gold ist, was da glänzt... Nicht überall wo Kreativität gewünscht ist, ist sie auch sinnvoll.

--- End quote ---

Gibt es dafür nicht die Probezeit? So dass der Kandidat bei schlechtem Arbeitszeugnis bzw. Nichterfüllen der Vorraussetzungen wieder gekündigt werden kann?

Ansonsten muss das Arbeitszeugnis ja nicht erst nach dem Ausscheiden aus dem alten Job geschrieben werden. Nach Job-Zusage kann der Arbeitnehmer es anfordern (der Arbeitgeber ist verpflichtet es in angemessener Zeit auszustellen) und bei Arbeitsantritt legt man es dann vor.

In meinem Bekanntenkreis (größtenteils nicht ÖD) gibt es auch unterschiedliche Meinungen, wobei es in der freien Wirtschaft wohl nicht unüblich ist, sich ohne aktuelles Arbeitszeugnis zu bewerben. Eben aus dem Grund, es sich mit dem aktuellen Arbeitgeber nicht zu verscherzen.

marco.berlin:
Das ist richtig, entscheidend ist am Ende die Probezeit. Nur überleg mal kurz, alle haben eine aktuelle Beurteilung oder ein aktuelles Arbeitszeugnis, nur du nicht. Warum sollte ich mich jetzt für dich entscheiden und auf dein Zeugnis warten? Wenn du besonders überzeugst, vielleicht. Wenn es aber ohnehin denkbar knapp wäre, dann würde ich nicht warten. Die Bewerberlage ist im Moment so knapp, dass in den wenigsten Fällen der AG hier groß auf Zuarbeit warten wird/kann und dadurch weitere Bewerber wegen der langen Bewerbungsdauer abspringen.

Probier es, vielleicht klappt es ja. Ich drück die Daumen und das meine ich durchaus ernst.

Ach, und das mit dem ohne Zeugnis in der freien Wirtschaft bewerben, da ist eben der ÖD wieder die Ausnahme zur Regel. Soll mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich die „Bestenauslese“ ohne Zeugnis machen soll. Das ist nämlich die Besonderheit... (eine, von vielen weiteren  ;D)

achsas:
Ja, deine Gründe sind durchaus nachvollziehbar und das Argument, dass andere Bewerber ein Zeugnis mitschicken und dadurch einen Vorteil haben, sicherlich nicht von der Hand zu weisen.

Tagelöhner:
@ marco.berlin

Bitte nicht persönlich nehmen: Dann mach mal Deine "Bestenauslese" anhand der heutigen Arbeitszeugnisse, die nachweislich immer mehr an Wert und Aussagekraft verlieren. Gerade in der freien Wirtschaft ist es nicht unüblich, dass das Zeugnis vom Mitarbeiter selber geschrieben, vom Chef kurz abgesegnet und anschließend von der Personalabteilung unterschrieben wird.

Bei zu guten Zeugnissen, muss man schon das vor allem im öffentlichen Dienst verbreitete "Wegloben" von unliebsamen Mitarbeitern im Hinterkopf haben.

Darüber hinaus kann es auch immer sein, dass ein guter Mitarbeiter nur ein durchschnittliches Zeugnis erhält, weil sich der/die Vorgesetzte etwas gekränkt fühlt und wegen der zusätzlichen lästigen Arbeit verärgert ist. Zudem muss dem sich anbahnenden Verlust eines guten Mitarbeiters ja nicht auch noch Vorschub geleistet werden.

Arbeitszeugnisse können eine sehr zweischneidige Angelegenheit sein und sind in jedem Fall nicht immer für bare Münze zu nehmen. Ich kann da selber ein Lied von singen, wenn ich an mein letztes Arbeitszeugnis denke, bei dem die Behörde gewaltig zurückrudern musste, nachdem ich einige Fakten auf den Tisch gelegt habe. Daher liegen mir jetzt auch zwei "gültige" Zeugnisse vor, da das alte Zeugnis niemals zurückgefordert wurde.

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