Die PR-Tätigkeit bleibt in diesem Zusammenhang unberücksichtigt. Die Zeitanteile beziehen sich weiterhin auf die nicht freigestellte Arbeitszeit. Es mag sein, dass ein AV effektiv (z. B. bezogen auf eine 40h-Woche) nun mit 50% nicht mehr 20, sondern 18 Zeitstunden entspricht, es bleibt aber bei dem für die Eingruppierung maßgeblichen 50% Anteil an der (nach Freistellung verbliebenen) Arbeitszeit.